Arbeitgeberwechsel bei internationalen Fachkräften

Ein Aufenthaltstitel zur Beschäftigung ist in den ersten zwei Jahren an ein Unternehmen gebunden. Bei einem Arbeitgeberwechsel brauchen Sie daher eine Genehmigung.

Informationen

Ein Aufenthaltstitel zur Beschäftigung ist in den ersten zwei Jahren an ein Unternehmen gebunden. Wenn Sie das Unternehmen wechseln wollen, ist die Genehmigung der Ausländerbehörde und gegebenenfalls der Bundesagentur für Arbeit nötig.

Bitte senden Sie zur Prüfung der Voraussetzungen folgende Unterlagen

über unser Online-Kontaktformular zur Beantragung eines Arbeitgeberwechsels oder per Post an: Kreisverwaltungsreferat (KVR), Ausländerangelegenheiten, Ruppertstraße 19, 80466 München.

Die Arbeitsstelle muss zu Ihrer Hochschulausbildung/ beruflichen Qualifikation und das Gehalt zu Ihrem Aufenthaltstitel passen.

Bitte beachten Sie hierzu die Informationen zur Blauen Karte EU und zur hochqualifizierten Beschäftigung.

Wenn wir den Wechsel des Unternehmens erlauben können, buchen wir Ihnen einen verbindlichen Termin zur Abholung Ihrer Genehmigung. Sie können die neue Tätigkeit erst beginnen, wenn Sie die erforderliche Genehmigung von uns erhalten haben.

Liegen die Voraussetzungen nicht vor, beraten wir Sie über mögliche weitere Schritte.

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