Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG beantragen

Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und bietet die gleiche Rechtsstellung wie die Niederlassungserlaubnis. Diese Erlaubnis berechtigt ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung zum Leben und Arbeiten in Deutschland. Darüberhinaus können Sie mit dieser Erlaubnis unter erleichterten Bedingungen in den Ländern der Europäischen Union (ausgenommen Irland, Dänemark, Großbritannien) leben, arbeiten oder studieren.

Wer kann die Erlaubnis beantragen?

  • Staatsangehörige (und deren Familienangehörige und Kinder) aus sogenannten Drittstaaten. Als Drittstaaten gelten alle Länder ausgenommen: die EU-Länder, die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Voraussetzungen:

  • fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (frühere Studiums- und Ausbildungszeiten werden zu 50 Prozent angerechnet.)
  • ein gültiger Aufenthaltstitel (, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (Studium) oder aus humanitären Gründen erteilt wurde
  • gesicherter Lebensunterhalt
  • ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache und Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland
  • ausreichender Wohnraum für Sie und Ihre Familienangehörigen
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Niederlassungserlaubnis beantragen

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Diese Erlaubnis berechtigt ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung zum Leben und Arbeiten in Deutschland.

Wer kann die Erlaubnis beantragen?

  • Staatsangehörige (und deren Familienangehörige) aus sogenannten Drittstaaten. Als Drittstaaten gelten alle Länder ausgenommen: die EU-Länder, die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Voraussetzungen:

  • fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland (frühere Studiums- und Ausbildungszeiten werden zu 50 Prozent angerechnet.)
  • ein gültiger Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (Studium) oder aus humanitären Gründen erteilt wurde
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Niederlassungserlaubnis ab 16 Jahren beantragen

Die Niederlassungserlaubnis ist ein eigenständiger unbefristeter Aufenthaltstitel. Diese Erlaubnis berechtigt ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung zum Leben und Arbeiten in Deutschland. 


Wer kann die Erlaubnis beantragen?

  • Staatsangehörige (und deren Familienangehörige) aus sogenannten Drittstaaten. Als Drittstaaten gelten alle Länder ausgenommen: die EU-Länder, die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.
  • Minderjährige und Volljährige  

Voraussetzungen

  • fünf Jahre rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland aus familiären Gründen  
  • ein gültiger Aufenthaltstitel, der nicht zu einem vorübergehenden Zweck (Studium) oder aus humanitären Gründen erteilt wurde
 
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Niederlassungserlaubnis für Ehepartner/eingetragene Lebenspartner von Deutschen

Die Niederlassungserlaubnis ist ein eigenständiger unbefristeter Aufenthaltstitel. Diese Erlaubnis berechtigt ohne zeitliche oder örtliche Einschränkung zum Leben und Arbeiten in Deutschland.

Wer kann die Erlaubnis beantragen?

  • Ehepartner/eingetragene Lebenspartner von Deutschen, ausgenommen: die EU-Länder, die Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen.

Voraussetzungen

  • Drei Jahre Aufenthaltserlaubnis aufgrund der Eheschließung/Eintragung der Lebenspartnerschaft mit einer/einem Deutschen
  • Die familiäre Lebensgemeinschaft mit der/dem Deutschen besteht in Deutschland
  • Mündliche Verständigung einfacher Art in deutscher Sprache

 

 
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Niederlassungserlaubnis für Absolventen deutscher Hochschulen (§ 18b AufenthG)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit und ist zeitlich und räumlich unbeschränkt.

Sie erhalten eine Niederlassungserlaubnis, wenn Sie ein Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder vergleichbaren Ausbildungseinrichtung im Bundesgebiet abgeschlossen haben und wenn

1. Sie seit zwei Jahren einen Aufenthaltstitel besitzen zum Zweck einer

  • Beschäftigung (§ 18 AufenthG),
  • Beschäftigung für qualifizierte Geduldete (§ 18a AufenthG),
  • selbständigen Tätigkeit (§ 21 AufenthG) oder
  • Sie seit zwei Jahren Inhaber einer Blauen Karte EU (§ 19a AufenthG) sind,


2. Sie einer Ihrem Abschluss angemessenen Beschäftigung nachgehen und

3. Sie mindestens 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen.

 
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Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte, § 19 AufenthG

Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Voraussetzung ist, dass die Integration in die hiesigen Lebensverhältnisse sowie die Sicherung des Lebensunterhaltes ohne staatliche Hilfe gewährleistet sind.

Als „hochqualifiziert“ in diesem Sinne gelten insbesondere:

  • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
  • Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder
  • wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.


Diese Beispiele sind nicht abschließend. Im Einzelfall können auch andere Personengruppen als hochqualifizierte Arbeitskräfte in Betracht kommen. Im Zweifel wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde.

 
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Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte EU (§ 19a Abs. 6 AufenthG)

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Diese können Inhaber einer Blauen Karte EU bekommen

  • nach einer qualifizierten Beschäftigung von mindestens 33 Monaten
  • nach 21 Monaten, wenn sie deutsche Sprachkenntnisse der Stufe B1 nachweisen


Mit einer Niederlassungserlaubnis, die zeitlich und räumlich unbeschränkt gilt, dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben.

 
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