Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab 26.06.2012 ungültig

Ab 26. Juni diesen Jahres benötigen Kinder für Reisen außerhalb Deutschlands einen eigenen Reisepass. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ab diesem Tag ungültig.

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument hingegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

 

Wiedereröffnung des Bürgerbüros Riesenfeldstraße in neuen Räumlichkeiten

Ab Mittwoch, 19. Oktober, steht das Bürgerbüro in der Riesenfeldstraße 75 den Münchner Bürgerinnen und Bürgern in neuen Räumlichkeiten wieder mit seinem kompletten Aufgabenspektrum zur Verfügung.

Die Außenstelle präsentiert sich ab sofort unter der bekannten Adresse in ansprechend modernisierten Räumen auf einer deutlich größeren Fläche. Zur besseren Erreichbarkeit befindet sich das Bürgerbüro nun im 1. OG des Gebäudes und verfügt über einen direkten Zugang von der Riesenfeldstraße aus.

Nachdem die Außenstelle wegen dringend erforderlicher und umfassender Sanierungs-arbeiten am Gebäude über zehn Monate für den Parteiverkehr geschlossen bleiben musste, freut sich das Kreisverwaltungsreferat, seine Kundinnen und Kunden in den neuen und freundlichen Räumen begrüßen zu dürfen.