Auf Antrag erstellen wir Bescheinigungen über die im Melderegister eingetragenen Daten einer Person. Es können nur Anträge von Personen bearbeitet werden, die mit Wohnsitz im Stadtgebiet München gemeldet sind oder waren.
Diese Bescheinigungen können Sie schriftlich oder persönlich beantragen. Wegen der dem Datenschutz unterliegenden Inhalte dieser Bescheinigungen, können sie nur der Antragstellerin/ dem Antragsteller selbst ausgehändigt werden.
Bei nicht persönlichem Erscheinen ist eine Vollmacht und ein amtlicher Lichtbildausweis des Betroffenen erforderlich. Die Bescheinigung kann dem/der Vorsprechenden übergeben werden.