Die Landeshauptstadt München erteilt Melderegisterauskünfte aus zwei Datenbeständen. Der Datenbestand I enthält alle Einwohner/innen, die am 20.09.1975 in München ordnungsgemäß gemeldet waren oder sich nach diesem Zeitpunkt angemeldet haben. Im Datenbestand II sind alle gemeldeten Personen enthalten, die sich vor dem 20.09.1975 von München abgemeldet haben oder bis zu diesem Stichtag gestorben sind.Soweit ein Auskunftsersuchen nicht näher bezeichnet ist, wird die Auskunft nur aus dem Datenbestand I erteilt.
Auskünfte aus dem Melderegister erstrecken sich grundsätzlich nur auf allgemein zugängliche Daten (Vorname, Familienname, Doktorgrad, Meldeanschrift) in München gemeldeter und ehemals in München gemeldeter Personen. Weitergehende persönliche Daten eines Meldepflichtigen, wie Geburtsdatum oder Staatsangehörigkeit, unterliegen einer Einzelfallentscheidung und Zulässigkeitsprüfung.
Sie tragen zu einer raschen und positiven Beantwortung Ihrer Anfragen bei, wenn Sie alle Ihnen verfügbaren Angaben über die gesuchte Person machen. Ohne Geburtsdatum beziehungsweise einer früheren Anschrift kann die gesuchte Person im Datenbestand I kaum ermittelt werden. Im Datenbestand II kann eine Anfrage ohne Geburtsdatum beziehungsweise eine frühere Anschrift, sowie der Personalien des Ehegatten - und bei Kindern ohne Angabe der Personalien des Vaters beziehungsweise der Mutter - kaum erfolgreich sein.
Auskünfte aus dem Melderegister sind kostenpflichtig. Sie können daher auf telefonische Anfragen hin nicht erteilt werden. Die Kosten hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die gesuchte Person nicht gemeldet ist oder in den jeweiligen Datenbeständen als gemeldet nicht ermittelt werden kann. Die Auskunftsgebühr muss auch gezahlt werden, wenn die erteilte Auskunft bereits bekannt ist. Für die erteilte Auskunft kann keine Gewähr übernommen werden, insbesondere nicht dafür, dass die gesuchte Person mit der von der Meldebehörde genannten Person identisch ist.
Wegen Missachtung der Meldepflichten stimmen die Meldeverhältnisse häufig mit den tatsächlichen Wohnverhältnissen nicht überein. Die Meldebehörde gibt nur Auskunft über die im Register verzeichneten Meldeverhältnisse. Die Ermittlung tatsächlicher Wohnverhältnisse allein für private Zwecke (etwa zur Feststellung eines Schuldners) gehört nicht zu den Aufgaben der Meldebehörde.
Falls SIe uns Ihren Antrag per Post zuleiten wollen, verwenden Sie bitte ausschließlich folgende Adresse:
Landeshauptstadt München Kreisverwaltungsreferat
HA II- Einwohnerwesen
Bürgerbüro Abt. 212
80466 München
Sie können auch das Online-Formular ausfüllen, ausdrucken und uns per Fax (089/233-44412) zukommen lassen.