Die zuständige Ausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien.

Voraussetzungen:

  • Personen für die eine Betreuung nicht durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder die von einem/ von einer Bevollmächtigten mit öffentlich beglaubigter Vollmacht vertreten werden,
  • Personen, die voraussichtlich auf Dauer in Krankenhäusern, Pflegeheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,
  • Personen, die sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffenlichkeit bewegen können.

Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis und/ oder der Reisepass ungültig sind.

Der Antrag kann sowohl schriftlich beim Kreisverwaltungsreferat München, HA II/211, Ruppertstr. 19, 80466 München oder durch persönliche Vorsprache der Betreuerin/ des Betreuers oder einer hierzu bevollmächtigten Person im Kreisverwaltungsreferat, Passstelle, Zimmer 0019 oder 0020, Ruppertstraße 19, erfolgen.

Der Antrag kann mit Hilfe unseres Online-Formulars oder formlos gestellt werden.

Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen postalisch einzureichen beziehungweise bei einer persönlichen Vorsprache vorzulegen:

  • Betreuerausweis (sofern vorhanden) oder
  • Antrag der betreffenden Person, sofern diese noch schreibfähig ist und ein ärztliches Attest,
  • bei Personen, die keine Unterschrift mehr leisten können, muss dies aus dem ärztlichen Attest hervorgehen,
  • Vollmacht für den Überbringer des Antrages bei der persönlichen Vorsprache (sofern die Antragstellerin/ der Antragsteller noch schreibfähig ist),
  • Personalausweis oder Reisepass (bei schriftlicher Beantragung in Kopie) der bevollmächtigten Person beziehungsweise des Betreuers/der Betreuerin,
  • den bisherigen ungültigen Personalausweis und/ oder Reisepass.

Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt. Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage  unter anderem bei Banken und Behörden. Eine Auslandsreise mit dieser Bestätigung kann nicht durchgeführt werden.

Sollten Sie zu diesem Thema noch weitere Informationen benötigen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit unserem Servicetelefon unter der Rufnummer 089/233-96000.