Die zuständige Ausweisbehörde kann Personen von der Ausweispflicht befreien.
Voraussetzungen:
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst zu dem Zeitpunkt beantragt werden, ab dem der Personalausweis und/ oder der Reisepass ungültig sind.
Der Antrag kann sowohl schriftlich beim Kreisverwaltungsreferat München, HA II/211, Ruppertstr. 19, 80466 München oder durch persönliche Vorsprache der Betreuerin/ des Betreuers oder einer hierzu bevollmächtigten Person im Kreisverwaltungsreferat, Passstelle, Zimmer 0019 oder 0020, Ruppertstraße 19, erfolgen.
Der Antrag kann mit Hilfe unseres Online-Formulars oder formlos gestellt werden.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen postalisch einzureichen beziehungweise bei einer persönlichen Vorsprache vorzulegen:
Die Bestätigung über die Befreiung von der Ausweispflicht wird bei der persönlichen Vorsprache sofort ausgestellt. Diese Bestätigung ist gebührenfrei und dient zur Vorlage unter anderem bei Banken und Behörden. Eine Auslandsreise mit dieser Bestätigung kann nicht durchgeführt werden.
Sollten Sie zu diesem Thema noch weitere Informationen benötigen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit unserem Servicetelefon unter der Rufnummer 089/233-96000.