Reisepass beantragen

Wer außerhalb der Europäischen Union verreisen möchte, braucht einen Reisepass. Diesen können Sie grundsätzlich nur persönlich bei der Passbehörde an Ihrem Hauptwohnsitz beantragen.

Einen Reisepass für Minderjährige (also vor Vollendung des 18. Lebensjahres) dürfen nur Personen beantragen, die als Sorgeberechtigte den Aufenthalt zu bestimmen haben. Der oder die Antragsberechtigte muss grundsätzlich persönlich in Begleitung des oder der Minderjährigen bei uns vorsprechen, um den Reisepass zu beantragen. Sind beide Elternteile antragsberechtigt, reicht es, wenn ein Elternteil vorspricht, sofern dieser den schriftlichen Antrag des anderen Elternteils vorlegt.

Hinweis:
Zusätzlich zum Passfoto werden die Fingerabdrücke der Antragstellerin beziehungsweise des Antragstellers gespeichert.

Gültigkeit des Reisepasses:

  • Für Personen unter 24 Jahren gilt der Reisepass sechs Jahre, bei über  24-Jährigen ist er zehn Jahre gültig
  • Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist nicht möglich.

Hinweis für Vielreisende:
Vielreisende können Reisepässe mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten erhalten.

Hinweise zur Abholung:

  • Sie können online den Bearbeitungsstand Ihres Reisepasses abfragen.
  • Abholen können Sie den Pass persönlich oder ein Bevollmächtigter, dem Sie eine schriftliche Vollmacht mitgeben (zum Download erhältlich). Eltern von minderjährigen Kindern brauchen keine Vollmacht, um deren Pass abzuholen. Minderjährige können ihren Pass nicht selber, sondern nur zusammen mit einem Sorgeberechtigten, abholen.
  • Den Reisepass per Post zuzusenden, ist nicht zulässig.

Express-Bestellung:
Bei der Bundesdruckerei kann auch ein sogenannter Expresspass bestellt werden. Die Bearbeitungszeit (Antragstellung bis Aushändigung) im KVR, Passausgabe, Ruppertstraße 19, beträgt etwa sechs Arbeitstage. In den Außenstellen des Bürgerbüros müssen Sie sieben Arbeitstage auf Ihren Expresspass warten. Sie können den Pass in jedem Bürgerbüro im Stadtgebiet beantragen und abholen. Zusätzlich zur Gebühr muss ein Aufpreis von 32 Euro gezahlt werden.


Vorläufiger Reisepass:

  • Sollten Sie den Reisepass dringend benötigen und sollte sogar die Express-Bestellung zu lange dauern, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, den Sie sofort mitnehmen können. Bitte bringen Sie dazu ein zusätzliches biometrietaugliches Passbild mit. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Ländern (zum Beispiel USA) akzeptiert.
  • Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen.
  • Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.
  • Beantragen können Sie den vorläufigen Reisepass in jedem Bürgerbüro im Stadtgebiet.
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Zweitpass, weitere Reisepässe

In der Regel darf niemand mehrere gültige Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen. Für eine Ausnahme ist es notwendig, dass Sie das berechtigte Interesse an einem Zweitpass oder mehreren Pässen konkret nachweisen oder glaubhaft machen  können.

Jeder Einzelfall wird sorgfältig geprüft. Ausnahmen werden sehr restriktiv gehandhabt.

Ein weiterer Reisepass ist sechs Jahre gültig.

Hinweis:
Zusätzlich zum Passfoto werden die Fingerabdrücke der Antragstellerin oder des Antragstellers gespeichert.

 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Verlust oder Diebstahl Reisepass

Wenn Ihnen der Reisepass verloren geht oder gestohlen wurde, beachten Sie bitte diese Informationen:

  • Wer in München seinen Hauptwohnsitz hat, muss den Verlust/Diebstahl beim Bürgerbüro melden. Dies können Sie schriftlich mitteilen oder persönlich vorbeikommen. Eine Verlust- oder Diebstahlanzeige bei der Polizei wird angeraten.
  • Wenn Sie einen neuen Reisepass beantragen wollen, müssen Sie dazu persönlich vorbeikommen und eine Erklärung über den Verlust/Diebstahl unterschreiben oder die Verlust- oder Diebstahlanzeige der Polizei vorlegen.
  • Wenn Sie den Reisepass nicht kurzfristig benötigen und noch einen gültigen Personalausweis haben, können Sie mit den neuen Antrag noch etwas warten. Vielleicht taucht der verlorene Pass wieder auf oder wird vom Finder abgegeben.

Express-Bestellung:

Bei der Bundesdruckerei können Sie auch einen sogenannten Expresspass bestellen. Die Bearbeitungszeit (Antragstellung bis Aushändigung) im KVR, Passausgabe, Ruppertstraße 19, beträgt etwa sechs Arbeitstage. In den Außenstellen des Bürgerbüros müssen Sie sieben Arbeitstage auf Ihren Expresspass warten. Sie können den Pass in jedem Bürgerbüro im Stadtgebiet beantragen und abholen. Zusätzlich zur Gebühr muss ein Aufpreis von 32 Euro gezahlt werden.

Vorläufiger Reisepass für dringende Fälle:

  • Sollten Sie den Reisepass dringend benötigen und sollte sogar die Express-Bestellung zu lange dauern, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen, den Sie sofort mitnehmen können. Der vorläufige Reisepass ist ein Jahr gültig, wird jedoch nicht von allen Ländern (zum Beispiel USA) akzeptiert.
  • Sie müssen nachweisen oder glaubhaft machen, dass Sie den vorläufigen Reisepass dringend benötigen.
  • Einzelheiten zu den jeweiligen Reisemodalitäten einzelner Länder können Sie beim Auswärtigen Amt, im Reisebüro oder bei der Botschaft des jeweiligen Landes erfragen.
  • Beantragen können Sie den vorläufigen Reisepass in jedem Bürgerbüro im Stadtgebiet.
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Kindereinträge im Reisepass der Eltern seit 26. Juni 2012 ungültig

Seit 26. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen außerhalb Deutschlands einen eigenen Reisepass. Kindereinträge im Reisepass der Eltern sind ungültig.

Aufgrund europäischer Vorgaben hat sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung ergeben: Seit dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument hingegen uneingeschränkt gültig.

Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und  – je nach Reiseziel – Personalausweise zur Verfügung.