Sie brauchen einen Reisepass, wenn sie außerhalb der Europäischen Union verreisen möchten. Die Beantragung eines Reisepasses ist grundsätzlich nur bei der Passbehörde der Hauptwohnung durch persönliche Vorsprache möglich.
Gültigkeit des Reisepasses:
Hinweis für Vielreisende:
Vielreisende können Reisepässe mit 48 Seiten statt der herkömmlichen 32 Seiten erhalten.
Hinweise zur Abholung:
Expresspass:
Bei der Bundesdruckerei kann auch ein sogenannter Expresspass gegen einen Aufpreis von 32 Euro bestellt werden. Die Bearbeitungszeit (Antragstellung bis Aushändigung) im KVR, Passausgabe, Ruppertstraße 19, beträgt etwa sechs Arbeitstage. In den Aussenstellen des Bürgerbüros erhöht sich die Bearbeitungszeit auf sieben Arbeitstage.
Der Antragsort und der Abholort müssen nicht identisch sein.
Vorläufiger Reisepass:
Sollten Sie sofort einen Reisepass benötigen, erhalten Sie einen vorläufigen Reisepass mit einer Gültigkeitsdauer von 1 Jahr. Die Gebühr für den vorläufigen maschinenlesbaren Reisepass beträgt 26 Euro. Zur Ausstellung ist ein biometrisches Passfoto erforderlich.
Die Beantragung und gleichzeitige Aushändigung vorläufiger Reisepässe kann zentral im Bürgerbüro im Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 19, Erdgeschoss, oder auf jeder Bürgerbüro-Außenstelle erfolgen. Die Vorlage des bisherigen Passes ist erforderlich.
Vor der Ausstellung eines zweiten oder weiteren Passes müssen bestimmte Antragsvoraussetzungen vorliegen. Um Ihnen unnötige Wege oder Wartezeiten zu ersparen, geben wir Ihnen hierzu einige Informationen.
Die einschlägigen passrechtlichen Bestimmungen sehen vor, dass niemand mehrere Pässe der Bundesrepublik Deutschland besitzen darf, sofern nicht ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung mehrerer Pässe nachgewiesen wird. Dies stellt eine restriktiv zu handhabende Ausnahmeregelung dar, über deren Notwendigkeit ausschließlich die zuständige Passbehörde zu befinden hat.
Die Passbewerberin/der Passbewerber legt hierzu schlüssig und fundiert, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (z.B. Firmenschreiben, Buchungsbestätigung, Flugticket, etc.) dar, dass sie/er ein berechtigtes Interesse an der Ausstellung eines weiteren Passes geltend machen kann. Begründungen, die nur prophylaktische oder allgemeine Aspekte beinhalten reichen dafür nicht aus. Auch kann nicht generell davon ausgegangen werden, dass für häufige Auslandsreisen automatisch immer zwei oder mehrere Pässe benötigt werden. Ebenso ist ein mit Sichtvermerken vollständig bestempelter Pass allein kein Grund für die Ausstellung eines weiteren Passes. Auch die Tatsache, dass bereits in der Vergangenheit mehrere Pässe geführt wurden, kann ohne Angabe konkreter, schlüssig nachvollziehbarer Gründe nicht automatisch die Ausstellung eines erneuten Zweitpasses zur Folge haben. Gerade bei der Genehmigung von Zweit- oder Drittpässen ist es nämlich unerlässlich, die Notwendigkeit im konkreten Einzelfall zu prüfen.
Bitte beachten Sie, dass solche Pässe nur im Kreisverwaltungsreferat, Bürgerbüro, Ruppertstraße 19, Zimmer 0019 beantragt werden können.