Fundsache abholen

Wurden Sie benachrichtigt, dass Sie eine Fundsache abholen können? Dann müssen Sie einen Abholtermin vereinbaren.

Beschreibung

Sie haben etwas verloren oder gefunden und wurden benachrichtigt?
Für die Abholung von Fundsachen (mit Benachrichtigungsschreiben) müssen Sie online einen Termin vereinbaren. Bitte bringen Sie die Benachrichtigung mit. Infos zu Fahrrädern: siehe unten.

Andernfalls nutzen Sie bitte diese Dienstleistungen:

Sie möchten Fundgegenstände besichtigen
Sie haben etwas verloren, was sich nicht einer bestimmten Person zuordnen lässt? Sie können den Verlust melden oder die Fundsachen mit Termin besichtigen.

Schlüssel können ohne Termin im Erdgeschoss, Implerstraße 11, besichtigt werden. Informationen zu verlorenen Schlüsseln finden Sie hier in der Rubrig "Fragen und Antworten".

Sie möchten verlorene Fahrräder besichtigen oder abholen
Ihr Fahrrad ist verschwunden und Sie möchten schauen, ob es vielleicht im Fudbüro abgegeben wurde? Hier finden Sie weitere Informationen zu Besichtigungs- und Abholterminen.

Sie waren Finder*in von einem Fahrrad und wurden benachrichtigt
Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist können Sie als Finder*in das Fahrrad bei uns abholen. Nähere Informationen sowie den Link zur Online-Terminvereinbarung finden Sie hier.

 

Wenn eine Fundsache Name und Adresse des Eigentümers enthält oder sich Name und Adresse ermitteln lassen, benachrichtigen wir Sie automatisch.

Ansonsten können Sie Ihren Verlust telefonisch, schriftlich oder online.


Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Die Abholung durch Dritte ist mit Ausweis, schriftlicher Vollmacht und Ausweiskopie des/ der Vollmachtgebers*Vollmachtgeberin möglich.
  • Minderjährige benötigen schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten
  • Bei verlorenem Mobiltelefon: Eigentumsnachweis oder Benachrichtigungsschreiben des Mobilfunkanbieters

Dauer & Kosten

Gebührenrahmen

Siehe Übersicht "Kostenersatz" (zum Download erhältlich)

Zahlungsarten

Rechtliche Grundlagen

 §§ 965 bis 984 Bürgerliches Gesetzbuch ( BGB )

Fragen & Antworten

In der Regel dauert es drei bis fünf Werktage, manchmal auch mehrere Wochen oder Monate, bis eine Fundsache im Fundbüro abgegeben wird.

Regelmäßig bekommen wir Fundsachen von

  • 17 Münchner Polizeiinspektionen: Lieferung täglich (Fahrräder nur donnerstags)
  • städtische Bäder (nur Wertsachen) und Kaufhäuser: Lieferung etwa einmal im Monat
  • Taxis und andere liefern jeweils anfallsbezogen

Das Fundbüro München erfasst die SIM-Kartennummer und leitet diese an den Kartenanbieter weiter. Der Kartenanbieter verständigt den/ die Kund*in über den Fund, wenn der Kundendatensatz noch vorhanden ist. Sperren müssen Sie Ihre Handykarte selbst.

Folgende Angaben werden bei Abholung benötigt, die sie auf der Originalverpackung oder der Kaufquittung finden:

  • SIM-Karte: Anbieter und Nummer
  • Handy: Fabrikat, Modell und IMEI-Gerätenummer (falls die SIM-Karte nicht mehr im Handy oder ausgetauscht wurde)
  • Bitte bringen Sie zur Abholung, falls Sie dies erhalten haben, das Benachrichtigungsschreiben Ihres Kartenanbieters mit.

Eine Besichtigung von Fundhandys ist leider nicht möglich.

Ausweise:

  • Ausländische amtliche Dokumente (zum Beispiel Reisepässe und Führerscheine) von nicht in München gemeldeten Personen werden über das Bundesverwaltungsamt in Köln an die Botschaften der jeweiligen Länder verschickt.
  • Bankkarten und Ausweise von Nicht-Münchner*innen werden direkt an das jeweilige Geldinstitut beziehungsweise die ausstellende Behörde verschickt.
  • In München gemeldete Verlierer*innen von Ausweisen werden schriftlich benachrichtigt. Bevor Sie einen neuen Ausweis beantragen, sollten Sie etwa vier Wochen warten. Haben Sie bereits einen neuen Ausweis beantragt, müssen Sie den alten der ausstellenden Behörde unverzüglich zurückgeben.
  • Brillen: Bringen Sie den Brillenpass vom Augenoptiker mit, das könnte die Identifizierung erleichtern. Außerdem halten Sie bitte Fabrikat, Form und Material des Brillengestells bereit.
  • Schlüssel: Bitte bringen Sie einen Vergleichs-/ Zweitschlüssel zum Abgleich mit. Ist das Eigentum zweifelhaft, händigen wir den Schlüssel/Schlüsselbund nur gegen zusätzliche Zahlung eines Pfandes in Höhe von 50 Euro aus. Das Pfandgeld wird bei Rückgabe des Schlüssels/ Schlüsselbundes beziehungsweise Nachweis des Eigentums zurückerstattet.


Die Übersendung von digitalen Datenträgern (beispielsweise Smartphones, Laptops) ins Ausland ist aufgrund eines generellen Versandverbots von Lithium-Ionen-Akkus leider nicht möglich. Diese werden als Gefahrengut eingestuft.

Fundsachen versenden wir auf Anfrage nur außerhalb Münchens und außerhalb des Münchner S-Bahn-Bereichs. Zudem müssen vor dem Versand die Kosten erstattet werden; hierbei gelten die Standardkonditionen der Deutschen Post. Die Abholung durch einen Kurier ist möglich, wenn uns eine schriftliche Vollmacht vorliegt, unsere Kosten erstattet wurden und uns dadurch keine weiteren Kosten entstehen. Bitte senden Sie uns keine Briefmarken, kein Bargeld und keine Schecks. Die Bezahlung ist nur bargeldlos per Überweisung möglich.

Ist Ihnen eine Sache gestohlen worden, müssen Sie unverzüglich Anzeige bei der Polizei erstatten. Die Anzeige ist zwingende Voraussetzung für die Aushändigung eines Fahrrads an den Verlierer und für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen. Sollte sich die Sache als nicht gestohlen erweisen, müssen Sie die Anzeige zurücknehmen. EC-, Kredit- und Handykarten sollten Sie unverzüglich sperren lassen.

Muss ich Finderlohn zahlen?

Wenn der/ die Finder*in diesen beansprucht, müssen Sie Finderlohn zahlen.

  • Bis zu einem Wert der Sache von 500 Euro beträgt der Finderlohn fünf Prozent des Wertes. Ist die Sache mehr als 500 Euro wert, dann beträgt der Finderlohn 3 Prozent. Beispielrechung: Wert der Sache: 800 Euro, 5 Prozent bis 500 Euro=25 Euro 3 Prozent für die restlichen 300 Euro=9 Euro macht zusammen 34 Euro Finderlohn.
  • Falls dem/ der Finder*in durch den Fund Aufwendungen entstanden sind und er diese geltend macht, müssen Sie diese ebenfalls erstatten.
  • Abweichende Regelungen gelten für Funde in Geschäftsräumen oder Beförderungsmitteln öffentlicher Behörden und Verkehrsanstalten. Hier erhält der/ die Finder*in bei Sachen im Wert von mindestens 50 Euro nur die Hälfte des gesetzlichen Finderlohns.

Fundsachen werden in der Regel drei Monate aufbewahrt. Fundsachen, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, werden sechs Monate aufbewahrt. Geringwertige Fundsachen unter zehn Euro werden maximal vier Wochen aufbewahrt.

Nach Ablauf der Abholfrist gehen diese Fundsachen in das Eigentum der Landeshauptstadt München über, sofern der/ die Finder*in keine Rechte geltend gemacht hat. Sie werden dann versteigert, vernichtet oder sozialen Zwecken zugeführt. Selbstverständlich wird dabei der Datenschutz berücksichtigt.

 

Schlüssel können ohne Termin im Erdgeschoss, Implerstraße 11, besichtigt werden. Informationen zu verlorenen Schlüsseln finden Sie hier.

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Fundbüro

Post

Landeshauptstadt München
Kreisverwaltungsreferat
Hauptabteilung III
Gewerbeangelegenheiten und Verbraucherschutz
Fundbüro

Ruppertstraße 19
80466 München

Fax: +49 89 233-45905

Adresse

Implerstraße 11
81371 München

Nur nach Terminvereinbarung

Barrierefreiheit

  • Vorhanden:Stufenloser Zugang
  • Nicht vorhanden:Behindertenparkplätze

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Versteigerung von Fundsachen

Das Fundbüro führt öffentliche Versteigerungen von nicht abgeholten Fundsachen durch. Die Versteigerungen werden in Präsenzform oder online durchgeführt.

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