Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Taxi befördern möchte, benötigt hierfür eine Genehmigung.
Voraussetzung für die Genehmigung sind persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit.
Zusätzlich ist zum Fahren eines Taxis eine spezielle Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein) notwendig. Diese können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes beantragen.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Gewerbeangelegenheiten gewerblicher Kraftverkehr
Ruppertstraße 19
80337 München
Tel.: 089 233-96030
E-Mail: taxibuero.kvr@muenchen.de
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr