Taxigenehmigung beantragen

Wer entgeltlich oder geschäftsmäßig Personen mit einem Taxi befördern möchte, benötigt hierfür eine Genehmigung.

Voraussetzung für die Genehmigung sind persönliche Zuverlässigkeit, fachliche Eignung und finanzielle Leistungsfähigkeit.


Zusätzlich ist zum Fahren eines Taxis eine spezielle Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Personenbeförderungsschein) notwendig. Diese können Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes beantragen.

 

 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Kontakt

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Gewerbeangelegenheiten gewerblicher Kraftverkehr

Ruppertstraße 19
80337 München

Tel.: 089 233-96030

Öffnungszeiten

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr