Bitte beachten Sie bezüglich der Lektüre unserer Berichte folgende Hinweise:
Unseren Prüfungen und den danach verfassten Prüfberichten liegt eine Stichprobe zu Grunde. Das bedeutet insbesondere, dass wir im Rahmen unserer Prüfungen nur einen Auszug der Betreuung und Pflege der Bewohnerinnen und Bewohner begutachten können. Daher erfolgt auch keine abschließende Gesamtbenotung oder -bewertung der jeweiligen Einrichtung. Die Prüfberichte können Ihnen bei der Suche nach einem Einrichtungsplatz helfen. Sie ersetzen jedoch nicht das persönliche Urteil, das sich jeder Interessierte durch einen Besuch in der Einrichtung selbst bilden muss.
Derzeit erfolgt die Veröffentlichung der Prüfberichte auf freiwilliger Basis, d.h., die Berichte der Heimaufsicht können nur dann veröffentlicht werden, wenn die jeweilige Einrichtung hierfür ihre Zustimmung erteilt hat.
Insgesamt haben 26 Einrichtungen ( von insgesamt 52 ) der Behindertenhilfe einer freiwilligen Veröffentlichung zugestimmt. Diese Einrichtungen und die bereits ergangenen Prüfberichte sind in der nachfolgenden Auflistung aufgeführt.
Die Einrichtungen, die eine freiwillige Veröffentlichung ablehnen, wurden aus der Liste gestrichen und sind deshalb nicht mehr aufgeführt.