Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat

Die Bußgeldstelle im Kreisverwaltungsreferat führt referatsweit, in einigen Fällen auch für andere städtische Referate, Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten durch. 

Das Ordnungswidrigkeitenrecht hat wie das Strafrecht die Aufgabe, die Gesellschaft vor solchen Handlungen zu schützen, durch die schutzwürdige Interessen des Einzelnen oder der Allgemeinheit verletzt oder gefährdet werden können.
Das Ordnungswidrigkeitenverfahren folgt weitgehend den Grundsätzen des Strafverfahrens, es ist justizförmig geprägt und unterscheidet sich wesentlich vom Verwaltungsverfahren.
Vor allem soll durch die Festsetzung einer Geldbuße ein mit einer Sanktion verbundener und deshalb spürbarer Pflichtenappell ausgesprochen werden, die errichteten Gebote und Verbote zu beachten. Die Geldbuße ist aber keine (echte) Strafe. Sie ist eine Mahnung, die anders als im Strafrecht, keine ins Gewicht fallende Beeinträchtigung des Ansehens und des Leumunds zur Folge hat.
Mit der Geldbuße kann auch ein durch die Zuwiderhandlung erzielter rechtswidriger Gewinn abgeschöpft werden. Zur Hauptfolge der Geldbuße können außerdem Nebenfolgen wie zum Beispiel die Einziehung von Gegenständen hinzukommen.

 

Bußgeld

Wenn die Bezirksinspektionen des KVR, andere Fachbehörden, die Polizei sowie Bürgerinnen und Bürger Verstöße gegen Vorschriften aus dem Bereich Gewerbe oder dem Bereich Sicherheit und Ordnung feststellen, informieren sie die Bußgeldstelle. Die Bußgeldstelle prüft den Sachverhalt anhand aller Unterlagen und entscheidet, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

Die einzelnen Rechtsbereiche, für die das KVR zuständig ist, und die jeweiligen Ansprechpartner können Sie der Übersichtsliste "Rechtsvorschriften und Ansprechpartner im KVR" entnehmen (zum Download). Um Verstöße im Bereich Verkehr kümmert sich im KVR nicht die Bußgeldstelle, sondern direkt die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ). Zur KVÜ wie zu den Bußgeldstellen der anderen Referate finden Sie einen Link.

Bei geringfügigen Verstößen wird häufig zunächst ein Verwarnungsgeld erteilt. Wenn Sie das Verwarnungsgeld zu spät oder gar nicht zahlen oder bei der Zahlung unbemerkt ein Fehler passieren sollte (falscher Betrag, falsche Kontonummer), erhalten Sie nach ein paar Wochen meist automatisch einen Bußgeldbescheid.
Das Bußgeld ist wegen Gebühren und Auslagen um mindestens 23,50 Euro teurer als das  Verwarnungsgeld. Bei Verstößen, die nicht nur geringfügig sind, wird in der Regel sofort ein Bußgeld verhängt.

Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch bei der Bußgeldstelle des KVR einlegen. Den Einspruch können Sie per Brief, Fax,Telefon oder durch Vorsprechen in der Bußgeldstelle einlegen. Ein Einspruch mittels E-Mail ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.

 

 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Kontakt

Kartensymbol Karte einblenden
 

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Bußgeldstelle

Kartenstandpunkt Symbol

Ruppertstraße 19
80337 München