Bußgeld
Wenn die Bezirksinspektionen des KVR, andere Fachbehörden, die Polizei sowie Bürgerinnen und Bürger Verstöße gegen Vorschriften aus dem Bereich Gewerbe oder dem Bereich Sicherheit und Ordnung feststellen, informieren sie die Bußgeldstelle. Die Bußgeldstelle prüft den Sachverhalt anhand aller Unterlagen und entscheidet, ob ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.
Die einzelnen Rechtsbereiche, für die das KVR zuständig ist, und die jeweiligen Ansprechpartner können Sie der Übersichtsliste "Rechtsvorschriften und Ansprechpartner im KVR" entnehmen (zum Download). Um Verstöße im Bereich Verkehr kümmert sich im KVR nicht die Bußgeldstelle, sondern direkt die Kommunale Verkehrsüberwachung (KVÜ). Zur KVÜ wie zu den Bußgeldstellen der anderen Referate finden Sie einen Link.
Bei geringfügigen Verstößen wird häufig zunächst ein Verwarnungsgeld erteilt. Wenn Sie das Verwarnungsgeld zu spät oder gar nicht zahlen oder bei der Zahlung unbemerkt ein Fehler passieren sollte (falscher Betrag, falsche Kontonummer), erhalten Sie nach ein paar Wochen meist automatisch einen Bußgeldbescheid.
Das Bußgeld ist wegen Gebühren und Auslagen um mindestens 23,50 Euro teurer als das Verwarnungsgeld. Bei Verstößen, die nicht nur geringfügig sind, wird in der Regel sofort ein Bußgeld verhängt.
Gegen den Bußgeldbescheid können Sie innerhalb von zwei Wochen Einspruch bei der Bußgeldstelle des KVR einlegen. Den Einspruch können Sie per Brief, Fax,Telefon oder durch Vorsprechen in der Bußgeldstelle einlegen. Ein Einspruch mittels E-Mail ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich.