Kampfhunde sind in Bayern rechtlich gesehen Rassen, die in der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit des Bayerischen Staatsministeriums des Innern aufgeführt sind. Diese Hunde sowie deren Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden sind in zwei Klassen eingeteilt.
Bei Vorfällen mit sogenannten Kampfhunden (beispielsweise "Hund beißt Mensch", "Hund beißt Hund") wenden Sie sich umgehend an die Polizei oder das Kreisverwaltungsreferat unter Telefon 089/233-44644. Der Vorfall sollte aus Verfahrensgründen stets schriftlich dargestellt werden. Geben Sie dabei - so weit wie möglich bekannt - Ort, Zeitpunkt, Beteiligte und Zeugen des Vorfalles an, schildern Sie dabei den genauen Hergang und das Verhalten der Beteiligten.
Für die Haltung der oben unter dem Begriff "Kampfhunde" aufgelisteten Hunderassen der Klasse 1 ist eine Erlaubnis erforderlich. Für diese Kampfhunde muss ein schriftlicher Antrag auf die Erteilung einer Erlaubnis zum Halten des Kampfhundes bei der zuständigen Behörde gestellt werden.
Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:
Für die unter Klasse 2 aufgeführten "Kampfhunde" ist ein Negativzeugnis zu beantragen. Wird ein Negativzeugnis erteilt, so ist dieser Hund rechtlich nicht mehr als Kampfhund zu behandeln (wichtig unter anderem für die Vorlage bei der Anmeldung zur Hundesteuer).
Folgende Voraussetzungen müssen hierbei erfüllt sein:
Zuständigkeit für Kampfhunde und sonstige gefährliche Hunde, die vorwiegend in München gehalten werden (sonst ist die jeweilige Gemeindeverwaltung der Gemeinde, in der der Kampfhund vorwiegend gehalten wird, zuständig):
Telefon 089/233-44644 (Kampfhunde)
Telefon 089/233-44136 oder -44648 (sonstige gefährliche Hunde)
Kampfhunde sind gemäß der Verordnung der Landeshauptstadt München über das freie Umherlaufen von Kampfhunden in allen öffentlichen Anlagen sowie auf allen öffentlichen Wegen, Straßen oder Plätzen im gesamten Stadtgebiet von München zu jeder Tages- und Nachtzeit ständig an der Leine zu führen.
Die Leine muss reißfest sein und darf eine Länge von drei Metern nicht überschreiten.
Verstöße können mit Geldbußen geahndet werden.
Wird ein Kampfhund ohne die erforderliche Genehmigung gehalten, kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden.
Dies gilt auch für die unter Klasse 2 aufgeführten Hunde, für die kein gültiges Negativzeugnis vorliegt.
Zur Anmeldung Ihres Hundes zur Hundesteuer wenden Sie sich in München bitte an das Kassen- und Steueramt, Herzog-Wilhelm-Str. 11, 80331 München, Telefon: 089/233-26297 oder 089/233-20542.
1. Nähern Sie sich einem fremden Hund immer vorsichtig!
Achten Sie auf die Verhaltenssignale des Hundes in Form von Ohrenstellung, Körper- und Schweifhaltung sowie Lautäußerungen
Fragen Sie vor dem Berühren des Hundes den/die Hundeführer/in. Jeder Hund hat unterschiedliche Erfahrungen mit Menschen oder Artgenossen gemacht und reagiert daher anders
Der Hund als Geruchstier nimmt den Kontakt über Beschnuppern auf. Lassen Sie ihn deshalb zuerst an Ihrer Faust schnüffeln. Starren Sie ihm dabei nicht in die Augen, streicheln Sie ihn dann vorsichtig seitlich an der Wange oder den Ohren, machen Sie keine hastigen Armbewegungen.
2. Laufen Sie nie vor einem Hund davon!
Sieht man von weitem einen führerlosen Hund, versuchen Sie ruhig in angemessenem Abstand an ihm vorbeizugehen.
Behalten Sie den Hund im Auge, um seine Reaktion einzuschätzen
Radfahrer und Jogger lösen häufig den Jagd- und Spieltrieb aus. Folgt Ihnen der Hund, reduzieren Sie die Geschwindigkeit. Meist erlischt damit meist sein Interesse
Nähern Sie sich einem Hund niemals lautlos von hinten, erschrockene Hunde können unberechenbare Reaktionen zeigen
3. Lassen Sie Kinder niemals ohne Aufsicht mit Hunden spielen!
Oft kann das Spielen zwischen den Kindern und Hunden zu rau werden, ungeschickte Bewegungen kann der Hund missverstehen; Die Anwesenheit von Erwachsenen ist als Regulativ in Konfliktsituationen nötig
Wenn Kinder untereinander streiten, kann der Hund wegen seines Beschützerinstinktes Partei ergreifen. Dies ist besonders dann der Fall, wenn fremde Kinder zu Besuch sind
4. Stören Sie einen fremden Hund nie beim Fressen oder beim Schlafen
Der Hund wird bei der vermeindlichen Wegnahme sein Futter verteidigen oder bei der Schlafstörung erschrocken und unberechenbar reagieren
5. Halten Sie zu einem Hund Abstand, der Welpen hat
Der Beschützerinstinkt ist in diesen Situationen besonders ausgeprägt
6. Halten Sie Abstand zu Hunden hinter Zäunen, in Anwesen oder Kfz
Der Hund deutet die Annäherung und Kontaktaufnahme als Bedrohung und Eindringen in sein Revier und reagiert darauf aggressiv
7. Versuchen Sie nie, raufende oder spielende Hunde zu trennen
Raufereien oder Spiele von Hunden wirken oft heftiger oder gefährlicher, als sie wirklich sind.
Das Eingreifen von Menschen stört den im Regelfall ritualisierten Ablauf derartiger Kämpfe zur Festlegung der Rangordnung
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Allgemeine Gefahrenabwehr
Ruppertstraße 11
80337 München
E-Mail: ordnung.kvr@muenchen.de