Die Ausübung der Prostitution im Stadtgebiet ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.
Auskünfte hierzu erteilt das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München telefonisch oder bei persönlicher Vorsprache ( Telefonnummer, Anschrift und Öffnungszeiten siehe unten).
Da im Sperrbezirksplan die Zugehörigkeit der Grundstücke an den Sperrbezirksgrenzen nicht grundstücksscharf abgelesen werden kann, wenden Sie sich bitte für Flächen an den Grenzbereichen an das Kreisverwaltungsreferat München. Maßgeblich ist die Textfassung der Sperrbezirksverordnung.
Sie erreichen uns unter folgender Telefon-/Faxnummer:
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung I Sicherheit und Ordnung.Gewerbe Allgemeine Gefahrenabwehr
Ruppertstraße 11
80337 München
E-Mail: ordnung.kvr@muenchen.de