Sühne- und Gütestelle

Die Sühne- und Gütestelle ist eine anerkannte Gütestelle für außergerichtliche Schlichtungsverfahren.

Bei einer Schlichtung wird unter der Leitung eines erfahrenen, unparteiischen Schlichters gemeinsam eine Konfliktlösung erarbeitet, die den Interessen beider Parteien gerecht wird. Nach erfolgreicher Verhandlung wird ein Vergleich geschlossen, der für beide Seiten verbindlich ist und vollstreckt werden kann.

In bestimmten Fällen ist die außergerichtliche Streitschlichtung vorgeschrieben.

Es ist aber auch möglich, sich freiwillig für ein Schlichtungsverfahren zu entscheiden. Damit lassen sich Streitigkeiten oft schneller, unbürokratischer und günstiger beenden als vor Gericht.

 
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