Es gibt unterschiedliche Voraussetzungen, um die deutsche Staatsangehörigkeit zu bekommen:
Sie können die deutsche Staatsangehörigkeit wieder verlieren, wenn:
Diese Beratungsstellen können Ihnen Orientierungshilfe geben!
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration.
Personen, die sich länger als acht Jahre rechtmäßig und gewöhnlich in Deutschland aufhalten, steht in der Regel unter bestimmten Voraussetzungen ein Einbürgerungsanspruch zu (§ 10 Staatsangehörigkeitsgesetz). Ehegatten und Kinder können miteingebürgert werden, auch wenn sie sich noch nicht seit acht Jahren in Deutschland aufhalten.
Zusätzlich müssen noch die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:
Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse. Diese können nachgewiesen werden, durch:
Nähere Auskünfte über den Nachweis von Sprachkenntnissen erhalten Sie bei ihrer zuständigen Einbürgerungsstelle.
Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland. Die Kenntnisse können nachgewiesen werden durch:
Sollten diese Regelnachweise nicht vorliegen, können die Kenntnisse durch eine erfolgreiche Ablegung eines Einbürgerungstests nachgewiesen werden. Der Einbürgerungstest kann bei den Volkshochschulen gegen eine Gebühr von 25 Euro abgelegt werden.
| Buchstabe | Raum | Telefon |
| A-Als | 3028 | 089/233-25423 |
| Alt-Bar | 3028 | 089/233-25490 |
| Bas-Chem | 3026 | 089/233-25719 |
| Chen-Dos | 3027 | 089/233-25716 |
| Dot-Gd | 3027 | 089/233-23190 |
| Ge-Hh | 3029 | 089/233-25720 |
| Hi-Kara | 3029 | 089/233-23017 |
| Karb-Lej | 3031 | 089/233-25712 |
| Lek-Mol | 3033 | 089/233-25711 |
| Mom-Paq | 3033 | 089/233-25706 |
| Par-Ruc | 3035 | 089/233-23014 |
| Rud-Sey | 3036 | 089/233-25687 |
| Sez-Tag | 3036 | 089/233-25690 |
| Tah-Weh | 3037 | 089/233-25365 |
| Wei-Z | 3037 | 089/233-25493 |
Bei Ermessenseinbürgerungen gelten für bestimmte Personengruppen (beispielsweise Asylberechtigte, Ehegatten von Deutschen) kürzere Mindestaufenthaltszeiten als bei Anspruchseinbürgerungen. Über nähere Einzelheiten informiert Sie die Einbürgerungsstelle.