Information zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern nichtdeutscher Eltern
Seit dem 1. Januar 2005 bekommt Ihr in der Bundesrepublik Deutschland geborenes Kind neben einer eventuellen fremden Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mindestens einer von Ihnen
Da der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Ihres Kindes in das Geburtenbuch einzutragen ist, benötigt das Standesamt zur Geburtsbeurkundung unbedingt Ihre Reisepässe beziehungsweise Reiseausweise gegebenenfalls mit dem eingetragenen Aufenthaltstitel.
Ist ein Elternteil im Besitz eines geforderten Aufenthaltstitels, holt das Standesamt eine Auskunft der zuständigen Ausländerbehörde darüber ein, ob im Zeitpunkt der Geburt des Kindes der gewöhnliche Aufenthalt dieses Elternteils seit mindestens acht Jahren rechtmäßig im Inland bestanden hat. Wird dies bejaht, hat Ihr Kind durch die Geburt in Deutschland auch die deutsche Staatsangehörigkeit, die dann im Geburtseintrag des Kindes vermerkt wird.