Geburtsurkunde (Neugeborene) beantragen

Wenn Ihr Kind

  • im Klinikum Harlaching, Sanatoriumsplatz
  • im Klinikum Neuperlach, Oskar-Maria-Graf-Ring
  • im Klinikum Schwabing, Kölner Platz
  • im Klinikum Großhadern, Marchioninistraße
  • im Klinikum rechts der Isar, Ismaninger Straße
  • in der 1. Frauenklinik, Maistraße
  • in der Frauenklinik vom Roten Kreuz Taxisstraße
  • im Krankenhaus Dritter Orden, Menzinger Straße
  • in der Frauenklinik Dr. Geisenhofer am Englischen Garten, Hirschauer Straße
  • in der Hebammen Praxis München, Robert-Koch-Straße
  • im Geburtshaus München, Nymphenburger Straße

zur Welt gekommen ist, wenden Sie sich bitte zur Geburtsbeurkundung an das Standesamt München. Die Träger dieser Einrichtungen sind verpflichtet, die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche schriftlich beim Standesamt München anzuzeigen. Zur Beurkundung Ihres Kindes ist die Vorlage dieser schriftlichen Anzeige zwingend erforderlich. In der Regel können Sie sich etwa fünf Arbeitstage nach der Geburt, zur Beurkundung an uns wenden.

Wir können die Urkunden unter Umständen auch zusenden. Falls Sie sich dafür interessieren, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Bei Hausgeburten in München, mit Ausnahme der Stadtbezirke:

  • Pasing-Obermenzing
  • Aubing-Lochhausen-Langwied
  • Allach-Untermenzing

ist für die Geburtsbeurkundung das Standesamt München zuständig. Eine Hausgeburt ist innerhalb einer Woche nach Geburt persönlich unter Vorlage der von der Hebamme oder dem Arzt ausgestellten Bescheinigung beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Wenn Ihr Kind im Klinikum Pasing, in der Frauenklinik München West oder als Hausgeburt in den Münchener Stadtbezirken Pasing-Obermenzing, Aubing-Lochhausen-Langwied oder Allach-Untermenzing zur Welt gekommen ist, wenden Sie sich bitte zur Geburtsbeurkundung an das Standesamt Pasing. Beachten Sie dabei bitte das von der Klinik ausgehändigte orange Infoblatt.

Zur nachträglichen Ausstellung von Urkunden (nach der Erstbeurkundung), wenden Sie sich bitte an die Urkundenstelle des jeweiligen Standesamts.

 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Erledigungen nach der Geburtsbeurkundung

  • Mutterschaftshilfe/ Erziehungsgeld/ Kindergeld beantragen
  • Kind beim zuständigen Finanzamt in die Lohnsteuerkarte der Eltern eintragen lassen
  • Geburt bei Arbeitgeber, Versicherungen, Banken, Steuerberater melden
  • bei ausländische Staatsangehörigkeit der Eltern: Registrierung der Geburt beim Konsulat des Heimatstaates.

Hinweis:
Die Anmeldung des Kindes bei der Meldebehörde erfolgt durch das Standesamt.
 

 

Nach der Geburtsbeurkundung erhalten Sie drei gebührenfreie Bescheinigungen für

 

Diese Bescheinigungen bekommen Sie bei der Erstausstellung der Geburtsurkunde automatisch (auch bei Bestellung über unseren Urkundenbestellservice); eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich.

 

Kontakt

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Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung II Einwohnerwesen Standesamt München

Kartenstandpunkt Symbol

Ruppertstraße 11
80337 München

Öffnungszeiten

Montag 7.30 - 12 Uhr

Dienstag 8.30 - 12 Uhr und 14 - 18 Uhr

Mittwoch nur mit Termin

Donnerstag 8.30 - 15 Uhr

Freitag 7.30 - 12 Uhr

Zugangshilfen


Ein Lift ist vorhanden.

Ausstattung

  • Kfz-Parkplätze: Vorhanden
  • Parkplätze für Behinderte: Vorhanden