Eheschließung mit auswärtigem Partner anmelden

Das müssen Sie beachten, wenn Sie in München heiraten oder eine Lebenspartnerschaft begründen wollen, jedoch keinen Hauptwohnsitz oder Nebenwohnsitz in München haben:

  • Erkundigen Sie sich frühzeitig beim Standesamt an Ihrem Wohnort nach den notwendigen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung/ Lebenspartnerschaft, die nach den persönlichen Verhältnissen der Verlobten sehr unterschiedlich sein können.
  • Nachdem Sie die Unterlagen besorgt haben, melden Sie die Eheschließung/ Lebenspartnerschaft bei dem Standesamt an, in dessen Bezirk wenigstens einer von Ihnen einen Wohnsitz hat. Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, die in Baden-Württemberg und Thüringen wohnen, können keine eingetragene Lebenspartnerschaft beim Standesamt München begründen. Der Grund: In den beiden Bundesländern sind die Landkreise und die kreisfreien Städte für die Begründung von eingetragenen Lebenspartnerschaften zuständig und das Anmeldeverfahren richtet sich nicht nach dem Personenstandsgesetz.
  • Wenn Sie die Anmeldung bekommen und überprüft haben, bitten Sie um eine Bescheinigung der Anmeldung der Eheschließung/ Lebenspartnerschaft. Diese leiten Sie uns mit Ihrem Terminwunsch zu (gerne auch als Fax).
  • Veranlassen Sie bei Ihrem zuständigen Standesamt, dass uns die Anmeldeunterlagen zugesandt werden. Die Unterlagen müssen wir aus organisatorischen Gründen spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Termin erhalten. Sie können auch persönlich mit ihren Dokumenten vorbeikommen. Bitte beachten Sie dabei unsere Öffnungszeiten.
  • Für die Festlegung des  Eheschließungstermins oder des Termins zur Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft sollten Sie einige Tage nach Eingang Ihrer Anmeldeunterlagen nochmals mit uns Kontakt aufnehmen. Dabei können die Einzelheiten Ihrer Eheschließung/ Begründung der Lebenspartnerschaft und die Kosten besprochen werden. Abschließend erhalten Sie eine schriftliche Terminbestätigung, auf der Sie auch bis zu zwei Zeugen angeben können (die aber nicht mehr zwingend notwendig sind). Zeugen müssen grundsätzlich die deutsche Sprache verstehen, volljährig sein und sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass ausweisen können.
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Kontakt

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung II Einwohnerwesen Standesamt München

Ruppertstraße 11
80337 München

Tel.: 089 233-96060
Fax: 089 233-44408

Öffnungszeiten

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr