Baby

Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres frischgebackenen Nachwuchses!

Um Ihnen die Freude an Ihrem Baby nicht mit unnötigen Behördengängen zu schmälern, hier einige Tipps, wie Sie mit so wenig Aufwand wie möglich zu Geburtsurkunden für Ihr Kind kommen.

  • Was ist bei der Namensgebung zu beachten ?
    Infos darüber finden Sie auf der Seite Namensgebung
  • Das Formular zur Vornamensgebung erhalten Sie entweder bei der jeweiligen Klinikverwaltung oder unter Erklaerung zur Namensgebung (20 KB, PDF) PDF öffnet in einem neuen Fenster.
  • Informationen für unverheiratete Mütter erhalten Sie in obigem Dienstleistungsfinder!
  • Informationen zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern nichtdeutscher Eltern erhalten sie hier
  • Ihr Kind ist im Ausland geboren - Infos erhalten sie hier
  • Hier können Sie gebührenpflichtige Urkunden anfordern.
 

Geburtsurkunde (Neugeborene) beantragen

Wenn Ihr Kind

  • im Klinikum Harlaching, Sanatoriumsplatz
  • im Klinikum Neuperlach, Oskar-Maria-Graf-Ring
  • im Klinikum Schwabing, Kölner Platz
  • im Klinikum Großhadern, Marchioninistraße
  • im Klinikum rechts der Isar, Ismaninger Straße
  • in der 1. Frauenklinik, Maistraße
  • in der Frauenklinik vom Roten Kreuz Taxisstraße
  • im Krankenhaus Dritter Orden, Menzinger Straße
  • in der Frauenklinik Dr. Geisenhofer am Englischen Garten, Hirschauer Straße
  • in der Hebammen Praxis München, Robert-Koch-Straße
  • im Geburtshaus München, Nymphenburger Straße

zur Welt gekommen ist, wenden Sie sich bitte zur Geburtsbeurkundung an das Standesamt München. Die Träger dieser Einrichtungen sind verpflichtet, die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche schriftlich beim Standesamt München anzuzeigen. Zur Beurkundung Ihres Kindes ist die Vorlage dieser schriftlichen Anzeige zwingend erforderlich. In der Regel können Sie sich etwa fünf Arbeitstage nach der Geburt, zur Beurkundung an uns wenden.

Wir können die Urkunden unter Umständen auch zusenden. Falls Sie sich dafür interessieren, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.

Bei Hausgeburten in München, mit Ausnahme der Stadtbezirke:

  • Pasing-Obermenzing
  • Aubing-Lochhausen-Langwied
  • Allach-Untermenzing

ist für die Geburtsbeurkundung das Standesamt München zuständig. Eine Hausgeburt ist innerhalb einer Woche nach Geburt persönlich unter Vorlage der von der Hebamme oder dem Arzt ausgestellten Bescheinigung beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Wenn Ihr Kind im Klinikum Pasing, in der Frauenklinik München West oder als Hausgeburt in den Münchener Stadtbezirken Pasing-Obermenzing, Aubing-Lochhausen-Langwied oder Allach-Untermenzing zur Welt gekommen ist, wenden Sie sich bitte zur Geburtsbeurkundung an das Standesamt Pasing. Beachten Sie dabei bitte das von der Klinik ausgehändigte orange Infoblatt.

Zur nachträglichen Ausstellung von Urkunden (nach der Erstbeurkundung), wenden Sie sich bitte an die Urkundenstelle des jeweiligen Standesamts.

 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Kontakt

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Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung II Einwohnerwesen Standesamt München-Pasing im Bürgerzentrum Rathaus Pasing

Kartenstandpunkt Symbol

Landsberger Straße 486
81241 München

Öffnungszeiten

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch nur mit Termin
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr