Herzlichen Glückwunsch zur Geburt Ihres frischgebackenen Nachwuchses!
Um Ihnen die Freude an Ihrem Baby nicht mit unnötigen Behördengängen zu schmälern, hier einige Tipps, wie Sie mit so wenig Aufwand wie möglich zu Geburtsurkunden für Ihr Kind kommen.
Wenn Ihr Kind
zur Welt gekommen ist, wenden Sie sich bitte zur Geburtsbeurkundung an das Standesamt München. Die Träger dieser Einrichtungen sind verpflichtet, die Geburt Ihres Kindes innerhalb einer Woche schriftlich beim Standesamt München anzuzeigen. Zur Beurkundung Ihres Kindes ist die Vorlage dieser schriftlichen Anzeige zwingend erforderlich. In der Regel können Sie sich etwa fünf Arbeitstage nach der Geburt, zur Beurkundung an uns wenden.
Wir können die Urkunden unter Umständen auch zusenden. Falls Sie sich dafür interessieren, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.
Bei Hausgeburten in München, mit Ausnahme der Stadtbezirke:
ist für die Geburtsbeurkundung das Standesamt München zuständig. Eine Hausgeburt ist innerhalb einer Woche nach Geburt persönlich unter Vorlage der von der Hebamme oder dem Arzt ausgestellten Bescheinigung beim zuständigen Standesamt anzuzeigen.
Wenn Ihr Kind im Klinikum Pasing, in der Frauenklinik München West oder als Hausgeburt in den Münchener Stadtbezirken Pasing-Obermenzing, Aubing-Lochhausen-Langwied oder Allach-Untermenzing zur Welt gekommen ist, wenden Sie sich bitte zur Geburtsbeurkundung an das Standesamt Pasing. Beachten Sie dabei bitte das von der Klinik ausgehändigte orange Infoblatt.
Zur nachträglichen Ausstellung von Urkunden (nach der Erstbeurkundung), wenden Sie sich bitte an die Urkundenstelle des jeweiligen Standesamts.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Einwohnerwesen Standesamt München-Pasing im Bürgerzentrum Rathaus Pasing
Landsberger Straße 486
81241 München
E-Mail: stamtpasing.kvr@muenchen.de
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch nur mit Termin
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr