Das Standesamt München-Pasing ist zuständig für Personenstandsangelegenheiten der Stadtbezirke
Die Anmeldung der Eheschließung/ Lebenspartnerschaft kann frühestens sechs Monate vor dem geplanten Termin erfolgen und ist sechs Monate gültig. Wenn Sie alle Unterlagen zusammen haben, kommen Sie beide gemeinsam zu uns. Nur in Ausnahmefällen, beispielsweise wenn einer von Ihnen andauernd beruflich verhindert ist, kann ein Partner mit einer entsprechenden Vollmacht (Detaillierte Bevollmächtigung) die Eheschließung/Lebenspartnerschaft auch alleine anmelden. Die unabdingbare persönliche Vorsprache des anderen Partners kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen (nicht aber erst am Tag der Eheschließung/ Begründung der Lebenspartnerschaft).
Bei der Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft können Angaben zur gewünschten Namensführung in der Ehe/Lebenspartnerschaft gemacht werden sowie diverse organisatorische Punkte geklärt werden.
Sie können urkundliche Nachweise über die Eheschließung/ die Begründung der Lebenspartnschaft vorbestellen, welche Sie am Tag der Eheschließung/der Begründung der Lebenspartnerschaft ausgehändigt bekommen. Diese Urkunden dienen zur Vorlage beispielsweise bei Banken und Versicherungen, dem Finanzamt und gegebenenfalls für die Beantragung neuer Ausweisdokumente. Eine musikalische Umrahmung der Zeremonie ist auf Bestellung möglich.
Wenn Deutsche beziehungsweise Personen, die deutschem Recht unterstehen, im Ausland heiraten wollen, brauchen sie in in vielen Staaten ein Ehefähigkeitszeugnis. Das gleiche gilt, wenn der fremde Staat eine Konsularbescheinigung der deutschen Auslandsvertretung hinsichtlich der Eheschließungsvoraussetzungen vom deutschen Verlobten verlangt.
Ob Sie ein Ehefähigkeitszeugnis brauchen, erfahren Sie im ausländischen Standesamt, bei der ausländischen Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland oder auch bei der deutschen Vertretung im Eheschließungsstaat. Das Ehefähigkeitszeugnis kann nur von deutschen Verlobten beantragt werden. Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige genügt meist die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für beide. Sollte die Eheschließung in Österreich, der Schweiz oder in Luxemburg stattfinden, so kann das Ehefähigkeitszeugnis auch direkt durch das dortige zuständige Standesamt beziehungsweise Zivilstandsamt im Rahmen des dortigen Eheanmeldeverfahrens angefordert werden.
Das Standesamt München stellt ein Ehefähigkeitszeugnis nur aus, wenn der deutsche Verlobte mit Haupt- oder Nebenwohnung in München gemeldet ist. Für die Münchner Stadtbezirke 21 (Pasing – Obermenzing), 22 (Aubing – Lochhausen – Langwied) und 23 (Allach – Untermenzing) ist nur das Standesamt München-Pasing zuständig. Hier können Sie ein Ehefähigkeitszeugnis nur mit vorheriger Terminabsprache beantragen. Sofern Sie mehrere Wohnsitze haben, können Sie wählen, bei welchem Standesamt Sie das Ehefähigkeitszeugnis beantragen. Sollte die deutsche Verlobte beziehungsweise der deutsche Verlobte keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben, muss das Ehefähigkeitszeugnis beim Standesamt des letzten Wohnsitzes beantragt werden. Bestand niemals oder nur vorübergehend ein Aufenthalt im Inland, so ist der Standesbeamte des Standesamtes I in Berlin, Rückerstraße 9, 10119 Berlin, zuständig.
Wenn Sie alle Unterlagen zur Beantragung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses vorliegen haben, stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Antragstellung zur Verfügung:
Sollten Sie persönlich die Dokumente vorlegen wollen, beachten Sie bitte unsere, von den allgemeinen Öffnungszeiten des Standesamtes abweichenden, Vorsprachezeiten, welche auch für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses gelten.
Sind beide Verlobte deutsche Staatsangehörige, ist die Vorsprache von beiden erforderlich. Ist ein Verlobter Ausländer, genügt es, wenn der deutsche Partner mit allen Unterlagen für beide Verlobte den Antrag auf Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses stellt.
Wenn Sie Wartezeiten vermeiden wollen, vereinbaren Sie bitte unter Telefon 089/233-96060 einen verbindlichen Termin für die Ausstellung Ihres Ehefähigkeitszeugnisses.
Sofern Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (download) nutzen wollen, tragen Sie hierin die Angaben zu den persönlichen Verhältnissen beider Verlobter ein, drucken diesen aus und unterschreiben beide den Antrag. Ist ein Verlobter Ausländer, genügt es, wenn nur der deutsche Verlobte den Antrag unterschreibt. Senden Sie diesen unterschriebenen Antrag mit allen erforderlichen Originalunterlagen sowie vollständigen Kopien Ihrer Reisepässe oder Personalausweise (Ausstellungsdaten und Gültigkeitsdaten sowie Ihren Unterschriften) an das Standesamt München, Ruppertstraße 11, 80466 München! Zur Begleichung der zu erhebenden Verwaltungsgebühren wird Ihnen eine Rechnung der Landeshauptstadt München übersandt!
Für das Jahr 2012 bietet das Standesamt München-Pasing folgende Trautermine am Samstag an:
| 12.05. | 23.06. | 14.07. |
| 11.08. | 29.09. | 08.12. |
Am 20.04.2012 und am 12.10.2012 bietet das Standesamt München-Pasing Trauungen und Begründungen von Lebenspartnerschaften im historischen Sitzungssaal des alten Pasinger Rathauses an.
Der Saal befindet sich im ersten Stock des Altbaus und bietet Traugesellschaften mit bis zu 60 Gästen Platz. Den hellen Saal ziert neben den Buntglasfenstern mit den Zunftzeichen aus der Anfangszeit des vorigen Jahrhunderts vor allem ein großflächiger Gobelin, der Szenen aus der bayerischen Geschichte darstellt. Der Saal und Teile der Einrichtung stehen unter Denkmalschutz und bieten somit einen besonderen Rahmen für Ihre Hochzeitszeremonie.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Reservierungen ohne vorherige Anmeldung der Eheschließung/Lebenspartnerschaft mit vollständigen Unterlagen, aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich sind.
Die Trauungen finden am Nachmittag in der Zeit von 13.30 Uhr bis 15.30 Uhr statt.
Bei Interesse an unseren Trauungen im Rathaussaal kontaktieren Sie bitte unser Heiratsbüro unter Telefon: 089 233-37245.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung II Einwohnerwesen Standesamt München-Pasing im Bürgerzentrum Rathaus Pasing
Landsberger Straße 486
81241 München
Tel.: 089 233-37245
Fax: 089 233-37390
E-Mail: stamtpasing.kvr@muenchen.de
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr