Urkundenarten
Aufbewahrungsfrist der standesamtlichen Register.
Beim Standesamt werden die Personenstandsregister nur begrenzte Zeit fortgeführt:
- Geburtenregister 110 Jahre,
- Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre und
- Sterberegister 30 Jahre.
Nur innerhalb dieses Zeitraums kann das Standesamt Personenstandsurkunden (z.B. Geburts- oder Eheurkunde) aus diesen Registern ausstellen. Nach Ablauf dieses Zeitraums unterliegen die Register dem Archivrecht.
Das Standesamt München gibt Personenstandsregister die nicht mehr fortzuführen sind, jährlich an das Stadtarchiv ab. Aus diesen Registern können keine Personenstandsurkunden mehr ausgestellt werden, sondern nur Kopien, die auf Wunsch auch beglaubigt werden. Zuständig ist hierfür das Stadtarchiv München. Gebühren werden nach Archivrecht erhoben. Bitte wenden Sie sich an:
stadtarchiv@muenchen.de, Postadresse: Stadtarchiv, Winzererstr. 68, 80797 München
Wo erhalten Sie die benötigten Geburts-, Sterbe-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also beispielsweise eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes.
Wurde eine Lebenspartnerschaft vor einem Notar begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat.
Wenn für eine im Ausland geschlossene Ehe ein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde, erhalten Sie die entsprechende Urkunde bei dem Standesamt, bei dem das Familienbuch am 24.2.2007 geführt wurde.
Geburts-, Ehe- und Sterberegister, die ab dem 1.1.2009 beziehungsweise Lebenspartnerschaftsregister, die ab dem 1.8.2009 für Personenstandsfälle im Ausland erstellt wurden, werden bei dem Standesamt geführt, bei dem sie angelegt wurden. Dort werden auch die entsprechenden Urkunden ausgestellt.
Urkunden für Personenstandsfälle, die beim Standesamt I in Berlin beurkundet wurden, werden weiterhin dort ausgestellt.
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde beweist die Namensführung, das Geschlecht, den Geburtstag und -ort des Kindes, sowie Angaben zur Namensführung der Eltern. Diese Urkunde kann auch in einem kleineren Format zur Einlage in das Familienstammbuch hergestellt werden.
Geburtsurkunde für Neugeborene
Für die Ausstellung von Geburtsurkunden ihres Kindes ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk ihr Kind geboren ist.
Wählen Sie auf dem Online-Bestellformular die Klinik aus, in der ihr Kind geboren wurde.
Bei Hausgeburten in München ist für die Ausstellung von Geburtsurkunden folgendes Standesamt zuständig:
- Standesamt München-Pasing für die Stadtbezirke
21 (Pasing-Obermenzing), 22 (Aubing-Lochhausen-Langwied) und 23 (Allach-Untermenzing) - Standesamt München für alle übrigen Stadtbezirke
(1–20 und 24)
Beglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus dem Geburtenregister/Eheregister/ Lebenspartnerschaftsregister/Sterberegister
Wortgetreue Kopie des jeweiligen Eintrags aus den Personenstandsregistern in beglaubigter Form. Enthält alle beurkundeten Personenstandsdaten einschließlich der Folgebeurkundungen. Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um beispielsweise Heiraten, eine Erbangelegenheit regeln oder Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen erhalten zu können. Hierzu wird in vielen Fällen eine beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus den Personenstandsregistern verlangt..
Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtenregister/Sterberegister/Eheregister
Eine auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellte Geburtsurkunde/Sterbeurkunde/Eheurkunde.
Der Vordruck enthält folgende Sprachen:
Deutsch, Portugiesisch, Englisch, Serbisch, Französisch, Griechisch,Niederländisch,Türkisch,Italienisch , Polnisch, Spanisch.
Wir machen darauf aufmerksam, dass diese Urkunden nicht in jedem Land anerkannt werden, auch wenn die dort vorherrschende Amtsprache hier aufgelistet ist.
Eheurkunde
Die Eheurkunde beweist die Tatsache der Eheschließung, deren Bestand, die Namen der Ehegatten nach Eheschließung und enthält einen eventuellen Vermerk über die Auflösung der Ehe. Diese Urkunde kann auch in einem kleineren Format zur Einlage in das Famiilenstammbuch hergestellt werden.
Lebenspartnerschaftsurkunde
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Tatsache der Begründung einer Lebenspartnerschaft, deren Bestand, die Namen der Lebenspartner nach Begründung der Lebenspartnerschaft und enthält einen eventuellen Vermerk über die Auflösung der Lebenspartnerschaft. Diese Urkunde kann auch in einem kleineren Format zur Einlage in das Famiilenstammbuch hergestellt werden.
Beglaubigte Abschrift(en) aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
Für jede seit dem 01.01.1958 geschlossene Ehe wurde bis zum 31.12.2008 bei der Eheschließung ein Familienbuch angelegt.
Seit 01.01.2009 wird das Familienbuch nicht mehr in der bisherigen Weise fortgeführt. Das Familienbuch wird nunmehr beim Eheschließungsstandesamt aufbewahrt und nur noch hinsichtlich der Eheauflösung (durch Tod oder Ehescheidung) und der Namensführung der Ehegatten fortgeführt; es wird jedoch nicht mehr bezüglich der Eltern und der Kinder der Ehegatten ergänzt
Sterbeurkunde
Weist den Tod einer Person nach. Sie enthält den Namen, Sterbedatum und Sterbeort, Geburtsdatum und Geburtsort und den Familienstand der verstorbenen Person. Diese Urkunde kann auch in einem kleineren Format zur Einlage in das Famiilenstammbuch hergestellt werden.