Sie können Personenstandsurkunden bei den Standesämtern München und München-Pasing bestellen. Bitte beachten Sie, dass die Zuständigkeit dabei nicht von Ihrem aktuellen Wohnsitz abhängig ist, sondern vom Ereignisort - wo war die Geburt, die Eheschließung oder der Sterbefall.
Die Bestellung von Urkunden ist problemlos möglich, wenn Sie selbst namentlich auf der bestellten Urkunde erscheinen. In allen anderen Fällen informieren Sie sich bitte vorher, ob wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen die angeforderte Urkunde zusenden können.
Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten vertraulich um. Daher werden Ihre Daten verschlüsselt (SSL-Verfahren), bevor sie an unseren Server übermittelt werden.
Die Erteilung von Personenstandsurkunden kann nach § 62 des Personenstandsgesetzes (PStG) nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag im Personenstandsbuch bezieht, sowie von deren Ehegatten, Lebenspartnern, Vorfahren und Abkömmlingen (in gerader Linie).
Geschwister, die mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben, erhalten Geburts- und Sterbeurkunden, wenn sie ein berechtigtes Interesse nachweisen können. Ein berechtigtes Interesse ist ein nach vernünftiger Erwägung durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse, das nicht nur rechtlicher, sondern auch wirtschaftlicher oder ideeller Natur sein kann.
Andere Personen haben nur dann ein Recht auf Erteilung von Personenstandsurkunden, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Das heißt, diese Personen müssen erläutern und nachweisen, warum für sie die Kenntnis der Personenstandsdaten eines anderen zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist. Familienforschung begründet grundsätzlich kein rechtliches Interesse.
Die Gebühren werden ab 01.01.2009 nach Maßgabe von Landesrecht erhoben.
Die Gebühren in Bayern betragen:
Einfachste und schnellste Bezahlungsmöglichkeit für inländische Urkundenbestellungen ist die Kontoabbuchung. Selbstverständlich gehen wir mit Ihren Daten vertraulich um. Daher werden Ihre Daten verschlüsselt (SSL-Verfahren), bevor sie an unseren Server übermittelt werden.
Sollten Sie nur über ein Auslandskonto verfügen, können Sie die Gebühr an folgende Bankverbindung überweisen:
HypoVereinsbank
BLZ 70020270
Konto-Nr. 81300
BIC: HYVEDEMMXXX
IBAN: DE34700202700000081300
Verwendungszweck: 9200 179061 1500
(Hinweis: Den Verwendungszweck bitte immer angeben)
In diesem Fall muss unbedingt mit der Urkundenbestellung der Überweisungsbeleg mitgeschickt werden! Onlinebestellung ist deshalb nicht möglich.
Sie können die Urkundenanforderung somit entweder postalisch oder per Email oder Fax (Überweisungsbeleg als Anhang mitschicken) erledigen.
Bitte beachten: Eine Überweisung per Reisebank ist nicht möglich.
Aufbewahrungsfrist der standesamtlichen Register.
Beim Standesamt werden die Personenstandsregister nur begrenzte Zeit fortgeführt:
Nur innerhalb dieses Zeitraums kann das Standesamt Personenstandsurkunden (z.B. Geburts- oder Eheurkunde) aus diesen Registern ausstellen. Nach Ablauf dieses Zeitraums unterliegen die Register dem Archivrecht.
Das Standesamt München gibt Personenstandsregister die nicht mehr fortzuführen sind, jährlich an das Stadtarchiv ab. Aus diesen Registern können keine Personenstandsurkunden mehr ausgestellt werden, sondern nur Kopien, die auf Wunsch auch beglaubigt werden. Zuständig ist hierfür das Stadtarchiv München. Gebühren werden nach Archivrecht erhoben. Bitte wenden Sie sich an:
stadtarchiv@muenchen.de, Postadresse: Stadtarchiv, Winzererstr. 68, 80797 München
Wo erhalten Sie die benötigten Geburts-, Sterbe-, Ehe- und Lebenspartnerschaftsurkunden?
Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Begründung der Lebenspartnerschaft, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also beispielsweise eine Geburtsurkunde beim Standesamt des Geburtsortes.
Wurde eine Lebenspartnerschaft vor einem Notar begründet, erhalten Sie die Lebenspartnerschaftsurkunde bei dem Standesamt, in dessen Bezirk der Notar seinen Amtssitz hat.
Wenn für eine im Ausland geschlossene Ehe ein Familienbuch auf Antrag angelegt wurde, erhalten Sie die entsprechende Urkunde bei dem Standesamt, bei dem das Familienbuch am 24.2.2007 geführt wurde.
Geburts-, Ehe- und Sterberegister, die ab dem 1.1.2009 beziehungsweise Lebenspartnerschaftsregister, die ab dem 1.8.2009 für Personenstandsfälle im Ausland erstellt wurden, werden bei dem Standesamt geführt, bei dem sie angelegt wurden. Dort werden auch die entsprechenden Urkunden ausgestellt.
Urkunden für Personenstandsfälle, die beim Standesamt I in Berlin beurkundet wurden, werden weiterhin dort ausgestellt.
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde beweist die Namensführung, das Geschlecht, den Geburtstag und -ort des Kindes, sowie Angaben zur Namensführung der Eltern. Diese Urkunde kann auch in einem kleineren Format zur Einlage in das Familienstammbuch hergestellt werden.
Geburtsurkunde für Neugeborene
Für die Ausstellung von Geburtsurkunden ihres Kindes ist das Standesamt zuständig, in dessen Bezirk ihr Kind geboren ist.
Wählen Sie auf dem Online-Bestellformular die Klinik aus, in der ihr Kind geboren wurde.
Bei Hausgeburten in München ist für die Ausstellung von Geburtsurkunden folgendes Standesamt zuständig:
Beglaubigte Abschriften/Ausdrucke aus dem Geburtenregister/Eheregister/ Lebenspartnerschaftsregister/Sterberegister
Wortgetreue Kopie des jeweiligen Eintrags aus den Personenstandsregistern in beglaubigter Form. Enthält alle beurkundeten Personenstandsdaten einschließlich der Folgebeurkundungen. Sehr häufig müssen bestimmte Ereignisse und Tatsachen urkundlich nachgewiesen werden, um beispielsweise Heiraten, eine Erbangelegenheit regeln oder Leistungen aus gesetzlichen und privaten Versicherungen erhalten zu können. Hierzu wird in vielen Fällen eine beglaubigte Abschrift/Ausdruck aus den Personenstandsregistern verlangt..
Mehrsprachiger Auszug aus dem Geburtenregister/Sterberegister/Eheregister
Eine auf einem mehrsprachigen Vordruck ausgestellte Geburtsurkunde/Sterbeurkunde/Eheurkunde.
Der Vordruck enthält folgende Sprachen:
Deutsch, Portugiesisch, Englisch, Serbisch, Französisch, Griechisch,Niederländisch,Türkisch,Italienisch , Polnisch, Spanisch.
Wir machen darauf aufmerksam, dass diese Urkunden nicht in jedem Land anerkannt werden, auch wenn die dort vorherrschende Amtsprache hier aufgelistet ist.
Eheurkunde
Die Eheurkunde beweist die Tatsache der Eheschließung, deren Bestand, die Namen der Ehegatten nach Eheschließung und enthält einen eventuellen Vermerk über die Auflösung der Ehe. Diese Urkunde kann auch in einem kleineren Format zur Einlage in das Famiilenstammbuch hergestellt werden.
Lebenspartnerschaftsurkunde
Die Lebenspartnerschaftsurkunde beweist die Tatsache der Begründung einer Lebenspartnerschaft, deren Bestand, die Namen der Lebenspartner nach Begründung der Lebenspartnerschaft und enthält einen eventuellen Vermerk über die Auflösung der Lebenspartnerschaft. Diese Urkunde kann auch in einem kleineren Format zur Einlage in das Famiilenstammbuch hergestellt werden.
Beglaubigte Abschrift(en) aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
Für jede seit dem 01.01.1958 geschlossene Ehe wurde bis zum 31.12.2008 bei der Eheschließung ein Familienbuch angelegt.
Seit 01.01.2009 wird das Familienbuch nicht mehr in der bisherigen Weise fortgeführt. Das Familienbuch wird nunmehr beim Eheschließungsstandesamt aufbewahrt und nur noch hinsichtlich der Eheauflösung (durch Tod oder Ehescheidung) und der Namensführung der Ehegatten fortgeführt; es wird jedoch nicht mehr bezüglich der Eltern und der Kinder der Ehegatten ergänzt
Sterbeurkunde
Weist den Tod einer Person nach. Sie enthält den Namen, Sterbedatum und Sterbeort, Geburtsdatum und Geburtsort und den Familienstand der verstorbenen Person. Diese Urkunde kann auch in einem kleineren Format zur Einlage in das Famiilenstammbuch hergestellt werden.
Sie haben die Möglichkeit Ihre Geburtszeit bei uns zu erfragen. Die Voraussetzung dafür ist, dass Sie in München geboren sind. Sie können die Geburtszeit entweder online oder schriftlich per Fax bei uns zu erfragen.