Den Antrag auf erstmalige Erteilung eines Führerscheins müssen Fahranfängerinnen und Fahranfänger persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde stellen, weil auf dem Antrag für den Führerschein ihre Unterschrift benötigt wird. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.
Wichtig:
Für den Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) gelten andere Vorgaben, die ausführlich beim Thema „Führerschein mit 17“ dargestellt sind.
Voraussetzung:
Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
Hinweise zur Aushändigung/Abholung:
Der Führerschein wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er uns vorliegt, verständigen wir Ihre Fahrschule, die Sie dann zur Prüfung anmelden kann. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie vom Prüfer den Führerschein ausgehändigt.
Wenn Sie Ihren Führerschein für mehr als eine Klasse beantragt haben, sind mehrere Prüfungen abzulegen. In diesem Fall kann der Führerschein nicht vorab ausgestellt werden, sondern Sie erhalten vom Prüfer jeweils eine Bestätigung über die bestandene Prüfung (Theorie und Praxis). die Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen müssen, um bei Bedarf sofort eine vorläufige Fahrerlaubnis zu erhalten, mit der Sie in Deutschland fahren dürfen.
Wer bereits im Besitz eines Führerscheins ist und eine Prüfung für zusätzliche Klassen (zum Beispiel Motorradführerschein) ablegen will, kann eine Erweiterung seiner Fahrerlaubnis beantragen. Dies muss persönlich bei der Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden, weil auf dem Antrag für den Führerschein die persönliche Unterschrift benötigt wird. Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.
Wichtig:
Für die Erweiterung eines Führerscheins mit 17 (begleitetes Fahren) gelten andere Vorgaben, die ausführlich beim Thema „Führerschein mit 17“ dargestellt sind.
Voraussetzung:
Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
Hinweise zur Aushändigung/Abholung:
Der (erweiterte) Führerschein ist ein Kartenführerschein und wird bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er uns vorliegt, verständigen wir Ihre Fahrschule, die Sie dann zur Prüfung anmelden kann. Nach bestandener Prüfung erhalten Sie vom Prüfer den Führerschein ausgehändigt.
Wenn Sie Ihren Führerschein um mehr als eine Klasse erweitern möchten, sind mehrere Prüfungen abzulegen. In diesem Fall kann der Führerschein nicht vorab ausgestellt werden, sondern Sie erhalten vom Prüfer jeweils eine Bestätigung über die bestandene Prüfung (Theorie und Praxis). die Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen müssen, um bei Bedarf sofort eine vorläufige Fahrerlaubnis zu erhalten, mit der Sie in Deutschland fahren dürfen.
Wenn der Führerschein verloren oder gestohlen wurde, kann auf Antrag ein Ersatzführerschein ausgestellt werden.
Voraussetzungen:
Hinweise zur eidesstattlichen Versicherung:
Eine eidesstattliche Versicherung können Sie bei einem Notar oder bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeben.
Die eidesstattliche Versicherung muss folgende Angaben enthalten:
Hinweise zur Abholung:
Als Ersatzführerschein erhalten Sie immer den neuen Kartenführerschein. Der Führerschein wird zentral durch die Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Sobald er uns vorliegt, kann er Ihnen ohne Zusatzkosten per Post zugesandt werden. Wer keine Zusendung per Post wünscht, kann schriftlich benachrichtigt werden. Dann können Sie den Führerschein persönlich mit Personalausweis oder Reisepass abholen oder eine andere Person bevollmächtigten (mitzubringen sind die schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweis/Pass, die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen).