Die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE kann schon ab dem 17. Lebensjahr erteilt werden. Die Jugendlichen dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Den Antrag können Sie persönlich stellen oder eine andere Person bevollmächtigen (mitzubringen sind die schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweis/Pass, die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen).
Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.
Voraussetzung:
Hinweise zur Aushändigung/Abholung:
Sobald Ihre Unterlagen und die Begleitpersonen überprüft sind, verständigen wir Ihre Fahrschule, die Sie dann zur Prüfung anmelden kann. Wenn Sie am Prüfungstag schon 17 Jahre alt sind und nur die Klasse B beantragt haben, erhalten Sie sofort nach bestandener Prüfung vom Prüfer die Prüfungsbescheinigung, die Sie zum Fahren berechtigt.
Wenn Sie Ihren Führerschein für mehr als eine Klasse beantragt haben oder noch nicht 17 Jahre alt sind, erhalten Sie vom Prüfer nur eine Bestätigung über die bestandene Prüfung (Theorie und Praxis), die Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen müssen. Dort erhalten Sie die Prüfungsbescheinigung.