Führerschein mit 17 beantragen

Die Fahrerlaubnis für die Klassen B und BE kann schon ab dem 17. Lebensjahr erteilt werden. Die Jugendlichen dürfen dann bis zum 18. Lebensjahr nur gemeinsam mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Den Antrag können Sie persönlich stellen oder eine andere Person bevollmächtigen (mitzubringen sind die schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweis/Pass, die bevollmächtigte Person muss sich ebenfalls ausweisen).

Der Antrag wird in der Behörde ausgedruckt.

Voraussetzung:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Sie sind mindestens 16 ½ Jahre alt, wenn Sie den Antrag stellen
  • Sie benennen mindestens eine Begleitperson  (mindestens 30 Jahre alt, seit fünf Jahren ununterbrochen im Besitz des Führerscheins Klasse B oder Klasse 3, maximal drei Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg)

Hinweise zur Aushändigung/Abholung:
Sobald Ihre Unterlagen und die Begleitpersonen überprüft sind, verständigen wir Ihre Fahrschule, die Sie dann zur Prüfung anmelden kann. Wenn Sie am Prüfungstag schon 17 Jahre alt sind und nur die Klasse B beantragt haben, erhalten Sie sofort nach bestandener Prüfung vom Prüfer die Prüfungsbescheinigung, die Sie zum Fahren berechtigt.

Wenn Sie Ihren Führerschein für mehr als eine Klasse beantragt haben oder noch nicht 17 Jahre alt sind, erhalten Sie vom Prüfer nur eine Bestätigung über die bestandene Prüfung (Theorie und Praxis), die Sie bei der Fahrerlaubnisbehörde vorlegen müssen. Dort erhalten Sie die Prüfungsbescheinigung.
 

 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.