Adressänderung in Fahrzeugpapiere eintragen lassen

Wenn sich durch einen Umzug innerhalb Münchens die Adresse der Person oder der Firma ändert, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, muss dies in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden.


 

 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Namensänderung in Fahrzeugpapiere eintragen lassen

Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, geändert hat, muss dies in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) eingetragen werden.

Die "alten" Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) werden dabei in die aktuellen Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) umgetauscht.


 

 
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Technische Änderungen in Fahrzeugpapiere eintragen lassen

Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Daher müssen Sie technische Änderungen der Kfz-Zulassungsbehörde melden, damit die Fahrzeugpapiere berichtigt werden können.

Einige Beispiele für technische Änderungen sind:

  • Einbau Katalysator oderPartikelminderungsystem
  • Änderungen der Fahrzeugklasse
  • Änderung von Hubraum oder Leistung
  • Erhöhung/Verringerung der durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit
  • Änderung der zulässigen Achslasten, des Gesamtgewichts, der Nutzlast, der Sattellast, der Aufliegelast, der Anhängelast
 
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Kontakt

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Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

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Eichstätter Straße 2
80686 München