Wenn sich durch einen Umzug innerhalb Münchens die Adresse der Person oder der Firma ändert, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, muss dies in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen werden.
Wenn sich der Name der Person oder die Firmenbezeichnung, auf die ein Fahrzeug zugelassen ist, geändert hat, muss dies in den Fahrzeugpapieren (Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II) eingetragen werden.
Die "alten" Fahrzeugpapiere (Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief) werden dabei in die aktuellen Dokumente (Zulassungsbescheinigung Teil I und II) umgetauscht.
Die Angaben in den Fahrzeugpapieren müssen den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen. Daher müssen Sie technische Änderungen der Kfz-Zulassungsbehörde melden, damit die Fahrzeugpapiere berichtigt werden können.
Einige Beispiele für technische Änderungen sind:
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
E-Mail: zulassung.kvr@muenchen.de