Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können ein Saisonkennzeichen erhalten. Dazu kann ein fester Zeitraum im Jahr festgelegt werden, für den die Zulassung jährlich wiederkehrend gelten soll. Dieser Zeitraum kann zwischen zwei und elf Monaten betragen. Der gewünschte Zeitraum wird auf das Kennzeichen geprägt und in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen. Die Zulassung gilt jeweils für volle Monate und beginnt ab dem ersten Tag eines Monats und endet am letzten Tag eines Monats.
Voraussetzungen:
Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Fahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie können bei Bedarf beantragt werden und gelten nur für maximal fünf Tage.
Damit dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:
Voraussetzungen:
Wer sein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführen will, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung (internationale Zulassung) kann maximal für ein Jahr erteilt werden.
Voraussetzungen:
Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, können ein sogenanntes Oldtimerkennzeichen erhalten, das hinter der Erkennungsnummer mit einem „H“ gekennzeichnet ist.
Voraussetzungen:
Oldtimerfahrzeuge, die abgemeldet sind, können ein rotes Dauerkennzeichen erhalten.
Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) folgende Fahrten durchgeführt werden:
Voraussetzungen:
Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller können für die eigene betriebliche Verwendung rote Dauerkennzeichen erhalten.
Damit dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:
Voraussetzungen:
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
E-Mail: zulassung.kvr@muenchen.de