Saisonkennzeichen beantragen

Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr genutzt werden, können ein Saisonkennzeichen erhalten. Dazu kann ein fester Zeitraum im Jahr festgelegt werden, für den die Zulassung jährlich wiederkehrend gelten soll. Dieser Zeitraum kann zwischen zwei und elf Monaten betragen. Der gewünschte Zeitraum wird auf das Kennzeichen geprägt und in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen. Die Zulassung gilt jeweils für volle Monate und beginnt ab dem ersten Tag eines Monats und endet am letzten Tag eines Monats.

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Kurzzeitkennzeichen beantragen

Kurzzeitkennzeichen sind nationale Kennzeichen, die nur für Fahrten innerhalb Deutschlands zulässig sind. Sie können bei Bedarf beantragt werden und gelten nur für maximal fünf Tage.
Damit dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:

  • Probefahrten, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen
  • Fahrten, die zur technischen Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure notwendig sind
  • Überführungsfahrten

Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug ist außer Betrieb gesetzt (abgemeldet).
  • Sie halten sich in München auf.
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Ausfuhrkennzeichen beantragen

Wer sein Fahrzeug ins Ausland zum dortigen Verbleib überführen will, benötigt ein Ausfuhrkennzeichen. Diese Ausfuhrzulassung (internationale Zulassung) kann maximal für ein Jahr erteilt werden.

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet
    oder
  • Sie halten sich in München auf (ohne Wohnsitz in Deutschland)
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Historisches Kennzeichen für Oldtimer beantragen

Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen wurden, können ein sogenanntes Oldtimerkennzeichen erhalten, das hinter der Erkennungsnummer mit einem „H“ gekennzeichnet ist.

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
    München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen.
  • Ein spezielles Oldtimergutachten (§ 23 StVZO) bestätigt, dass das Fahrzeug gut erhalten ist und weitgehend dem Originalzustand entspricht.
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Rotes Dauerkennzeichen für Oldtimer beantragen

Oldtimerfahrzeuge, die abgemeldet sind, können ein rotes Dauerkennzeichen erhalten.
Damit dürfen (bei begründetem Bedarf) folgende Fahrten durchgeführt werden:

  • Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen, die der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen
  • An- und Abfahrten zu den Oldtimerveranstaltungen
  • Probe- und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
    München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • Das Fahrzeug wurde vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen.
  • Ein spezielles Oldtimergutachten bestätigt, dass das Fahrzeug gut erhalten ist und weitgehend dem Originalzustand entspricht.
  • Das Fahrzeug wird nicht mehr allgemein genutzt.
  • Es muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden.
  • Das Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt (abgemeldet) sein.
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Rotes Dauerkennzeichen für Handel, Werkstätten und Hersteller beantragen

Kfz-Händler, Werkstätten und Hersteller können für die eigene betriebliche Verwendung rote Dauerkennzeichen erhalten.
Damit dürfen folgende Fahrten durchgeführt werden:

  • Probefahrten, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen
  • Fahrten, die zur technischen Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure notwendig sind
  • Überführungsfahrten (nur innerhalb Deutschland)


Voraussetzungen:

  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
    München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • Es muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden.
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Kontakt

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Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Kartenstandpunkt Symbol

Eichstätter Straße 2
80686 München