Fahrzeug außer Betrieb setzen

Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer  Betrieb setzen. Wer jetzt schon weiß, dass das Kfz auch innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht wieder angemeldet werden soll, kann das Auto auch endgültig abmelden. Hierfür ist dann ein Verwertungsnachweis der Altauto-Annahmestelle vorzulegen.

 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Fahrzeug wieder anmelden

Das Fahrzeug (auch Anhänger) war abgemeldet und soll wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden.

Voraussetzungen:

  • Das Fahrzeug war nicht länger als sieben Jahre abgemeldet.
  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Hinweis zur Altautoverordnung

Altautoverordnung

Bei der Verwertung eines PKW innerhalb der BRD ist seit 01.04.1998 ein Verwertungsnachweis (bei Verschrottung) abzugeben. Den Verwertungsnachweis erhalten Sie vom Verwertungsbetrieb, bei dem Sie das Fahrzeug entsorgt haben.

 

Kontakt

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Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Kartenstandpunkt Symbol

Eichstätter Straße 2
80686 München