Wer sein Fahrzeug abmelden will, kann es für einen Zeitraum bis zu sieben Jahren außer Betrieb setzen. Wer jetzt schon weiß, dass das Kfz auch innerhalb der nächsten sieben Jahre nicht wieder angemeldet werden soll, kann das Auto auch endgültig abmelden. Hierfür ist dann ein Verwertungsnachweis der Altauto-Annahmestelle vorzulegen.
Das Fahrzeug (auch Anhänger) war abgemeldet und soll wieder auf denselben Fahrzeughalter zugelassen werden.
Voraussetzungen:
Altautoverordnung
Bei der Verwertung eines PKW innerhalb der BRD ist seit 01.04.1998 ein Verwertungsnachweis (bei Verschrottung) abzugeben. Den Verwertungsnachweis erhalten Sie vom Verwertungsbetrieb, bei dem Sie das Fahrzeug entsorgt haben.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
E-Mail: zulassung.kvr@muenchen.de