Fabrikneues Fahrzeug anmelden

Fahrzeuge  (auch Anhänger) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie zugelassen sind und ein amtliches Kennzeichen haben. Um ein Fahrzeug erstmals zuzulassen (anzumelden) können Sie sich in München an die Zulassungsbehörde oder an eines der Bürgerbüros wenden.

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug. Wenn nicht, müssen Sie die Informationen zur Anmeldung eines ausländischen Kfz beachten.
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Fahrzeug umschreiben innerhalb Münchens

Eine Umschreibung des Fahrzeugs (auch Anhänger)  ist notwendig, wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist (Umschreibung innerhalb der Stadt).

Um ein Fahrzeug umzuschreiben, müssen Sie sich in München an die Zulassungsbehörde oder an eines der Bürgerbüros wenden.

Hinweis:
Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht umschreiben, aber die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen.

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
    München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
    Wenn nicht, müssen Sie die Informationen zur Anmeldung eines ausländischen Fahrzeuges beachten.
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Fahrzeug umschreiben von außerhalb nach München

Eine Umschreibung des Fahrzeugs (auch Anhänger) ist notwendig,

  • wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges  sind, das bisher in einer anderen Kommune (Zulassungsbezirk) zugelassen ist
    (=Umschreibung nach München mit Halterwechsel)
     
  • wenn Sie nach München umziehen und Ihr Fahrzeug mitbringen
    (=Umschreibung nach München ohne Halterwechsel)

Um ein Fahrzeug umzuschreiben, müssen Sie sich in München an die Zulassungsbehörde oder an eines der Bürgerbüros wenden.

Hinweis:
Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht umschreiben, aber die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen lassen.

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden:
    München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
  • Sie haben bereits deutsche Fahrzeugpapiere für das Fahrzeug.
    Wenn nicht, müssen Sie die Informationen zur Anmeldung eines ausländischen Fahrzeuges beachten.
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Aus dem Ausland eingeführtes Fahrzeug anmelden

Aus dem Ausland eingeführte Fahrzeuge (auch Anhänger) müssen hier angemeldet werden. Um ein ausländisches Fahrzeug anzumelden, müssen Sie sich direkt an die Zulassungsbehörde wenden.

Voraussetzungen:

  • Sie sind mit Hauptwohnsitz in München gemeldet.
  • Bei juristischen Personen, Handelsunternehmen, Gewerbetreibenden: München ist der  Betriebssitz (Hauptsitz oder Niederlassung)
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Wunschkennzeichen reservieren

Wer bestimmte Buchstaben oder Ziffern nach dem „M“auf seinem Kennzeichenschild haben will, kann sich vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.

Eine Kennzeichenreservierung ist über das Internet oder direkt bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder einem der KVR-Bürgerbüros möglich.

Die Reservierung ist ausschließlich auf den Namen des zukünftigen Fahrzeughalters möglich. Dabei sind Name und Anschrift anzugeben.

Die Reservierungsdauer ist auf einen Monat begrenzt. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes keine Zulassung, erlischt die Reservierung automatisch.

 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Kontakt

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Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Kartenstandpunkt Symbol

Eichstätter Straße 2
80686 München

Öffnungszeiten

Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr