Fahrzeuge (auch Anhänger) dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb genommen werden, wenn sie zugelassen sind und ein amtliches Kennzeichen haben. Um ein Fahrzeug erstmals zuzulassen (anzumelden) können Sie sich in München an die Zulassungsbehörde oder an eines der Bürgerbüros wenden.
Voraussetzungen:
Eine Umschreibung des Fahrzeugs (auch Anhänger) ist notwendig, wenn Sie der neue Halter eines Fahrzeuges sind, das bereits in München zugelassen ist (Umschreibung innerhalb der Stadt).
Um ein Fahrzeug umzuschreiben, müssen Sie sich in München an die Zulassungsbehörde oder an eines der Bürgerbüros wenden.
Hinweis:
Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht umschreiben, aber die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I eintragen lassen.
Voraussetzungen:
Eine Umschreibung des Fahrzeugs (auch Anhänger) ist notwendig,
Um ein Fahrzeug umzuschreiben, müssen Sie sich in München an die Zulassungsbehörde oder an eines der Bürgerbüros wenden.
Hinweis:
Wenn Sie innerhalb Münchens umziehen, müssen Sie Ihr Fahrzeug nicht umschreiben, aber die Adressänderung in die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen lassen.
Voraussetzungen:
Aus dem Ausland eingeführte Fahrzeuge (auch Anhänger) müssen hier angemeldet werden. Um ein ausländisches Fahrzeug anzumelden, müssen Sie sich direkt an die Zulassungsbehörde wenden.
Voraussetzungen:
Wer bestimmte Buchstaben oder Ziffern nach dem „M“auf seinem Kennzeichenschild haben will, kann sich vorab ein Wunschkennzeichen reservieren.
Eine Kennzeichenreservierung ist über das Internet oder direkt bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder einem der KVR-Bürgerbüros möglich.
Die Reservierung ist ausschließlich auf den Namen des zukünftigen Fahrzeughalters möglich. Dabei sind Name und Anschrift anzugeben.
Die Reservierungsdauer ist auf einen Monat begrenzt. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraumes keine Zulassung, erlischt die Reservierung automatisch.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
E-Mail: zulassung.kvr@muenchen.de
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr