Auskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen

Die Zulassungsbehörde kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs geben. Zum Beispiel wenn es um Rechtsansprüche im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen geht.

Diese Auskunft können  Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen beantragen. Aus Datenschutzgründen muss der Antrag mit Begründung schriftlich oder persönlich gestellt werden.

 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Halter- und Datenbestätigungen für ein Kraftfahrzeug beantragen

Eine Halterbestätigung oder Datenbestätigung kann für Behörden, Fahrzeughalter, Autohäuser oder Fahrzeughersteller ausgestellt werden.

 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Kontakt

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Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

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Eichstätter Straße 2
80686 München