Die Zulassungsbehörde kann in begründeten Fällen Auskunft über den Halter oder die Haftpflichtversicherung eines Fahrzeugs geben. Zum Beispiel wenn es um Rechtsansprüche im Zusammenhang mit Verkehrsunfällen geht.
Diese Auskunft können Privatpersonen, Rechtsanwälte oder öffentliche Stellen beantragen. Aus Datenschutzgründen muss der Antrag mit Begründung schriftlich oder persönlich gestellt werden.
Eine Halterbestätigung oder Datenbestätigung kann für Behörden, Fahrzeughalter, Autohäuser oder Fahrzeughersteller ausgestellt werden.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
E-Mail: zulassung.kvr@muenchen.de