Zulassung eines geleasten oder finanzierten Fahrzeuges

Sie möchten in der Zulassungsstelle etwas erledigen, die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) liegt aber noch bei der Bank bzw. bei der Leasinggesellschaft:

Sie fordern Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II bei Ihrer Bank, bzw. Leasinggesellschaft an und lassen diese zur Zulassungsstelle schicken. Bitte weisen Sie Ihre Bank, bzw. Leasinggesellschaft darauf hin, dass im Anschreiben an die Zulassungsstelle der Verwendungszweck und der Halter des Fahrzeuges klar erkennbar sein muss.

Erst nach Eingang der Zulassungsbescheinigung Teil II kann eine Bearbeitung erfolgen.

Informationen zu den weiteren benötigten Unterlagen finden Sie auf der Vorderseite des entsprechenden Links.


Für reine Adressänderungen innerhalb Münchens wird die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht benötigt.

Bei Rückfragen und zur Terminvereinbarung (zur Vermeidung langer Wartezeiten):
Fr. Wünsche          Tel. 089 233 36164
Hr. Körner             Tel. 089 233 36172
Fr. Glänzer            Tel. 089 233 36172
Fr. Kreitmeier         Tel. 089 233 36173
Fr. Schwarzmeier    Tel. 089 233 36165

oder per E-Mail an: finanziertebriefe.kvr@muenchen.de


Aufgrund des zentralen Posteingangs in der Zulassungsbehörde Eichstätter Str. 2, ist keine Bearbeitung in den Bürgerbüros möglich.

Sie finden uns direkt im 2. Stock auf Zimmer 235 und müssen sich nicht am Check - In Schalter im Erdgeschoss melden.

Für eine reine Außerbetriebsetzung des Fahrzeuges melden Sie sich bitte im Erdgeschoss am Stilllegeschalter.

Bei Rückfragen:

Hr. Hanik Tel. 089 233 36191
 

 

Kontakt

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Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

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Eichstätter Straße 2
80686 München