Feinstaubplakette beantragen

In München ist der gesamte Bereich innerhalb des Mittleren Rings seit Oktober 2010 eine sogenannte Umweltzone. Die Umweltzone dürfen Sie nur noch mit gültiger gelber oder grüner Plakette an Ihrem Fahrzeug befahren.Der Mittlere Ring selbst gehört nicht zur Umweltzone.

Wichtig:

  • Die Plakette muss gut sichtbar  innen an der Windschutzscheibe kleben.
  • Eine Plakette brauchen alle Pkw, Busse, Wohnmobile und Lkw, die in die Umweltzone fahren wollen.
  • Eine Plakette brauchen auch Anwohner, Pendler, Umzugswagen, Handwerker und ausländische Fahrzeuge, die in die Umweltzone fahren wollen.
  • Verstöße gegen die Plakettenpflicht kosten 40 Euro Bußgeld und einen Punkt in Flensburg.
 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.

Wer ist vom Fahrverbot betroffen ?

Umweltzone: Fahrverbote für Fahrzeuge

Aufgrund der EU-Feinstaub-Richtlinie hat die Bundesregierung festgelegt, welche Kraftfahrzeuge von der Teilnahme am Straßenverkehr in den sogenannten Umweltzonen ausgeschlossen werden sollen.
Der Münchner Stadtrat hat als Umweltzone den Bereich innerhalb des Mittleren Rings festgelegt. Die Verkehrsbeschränkungen sollen am 1.10.2008 in Kraft treten. Allerdings muss das bayerische Umweltschutzministerium dieser Maßnahme noch zustimmen und in den Luftreinhalteplan für München aufnehmen.


Wer ist vom Fahrverbot betroffen ?

In einer Verordnung des Bundes (Kennzeichnungsverordnung), die ab 01.03.2007 gültig ist, sind 4 Schadstoffgruppen definiert. Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 2 bis 4 werden durch Plaketten gekennzeichnet, die Schadstoffgruppe 1 erhält keine Plaketten. Geplant ist in der ersten Stufe ein Einfahrverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 1. Das bedeutet, Dieselfahrzeuge mit EURO-Norm 1 und schlechter und alle Benziner ohne geregelten Katalysator dürfen ab 1. Oktober 2008 nicht mehr in die Umweltzone einfahren.

Anwohner der Umweltzone sind nicht von der Plaketten-Pflicht befreit, das gleiche gilt für Pendler, Umzugswagen, Handwerker oder ausländische Fahrzeuge.

Auch der Lieferverkehr unterliegt grundsätzlich der Plaketten-Pflicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, Fahrzeuge, soweit dies im öffentlichen Interesse liegt, insbesondere zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen, Sondererlaubnisse zu erteilen.

Informationen über die Umweltzone


WICHTIG:
Entscheidend für die Einstufung in eine der vier Schadstoffgruppen ist die in den Kfz-Papieren eingetragene Emissions-Schlüsselnummer. Die Zuordnung der Emissions-Schlüsselnummer zu der entsprechenden Schadstoffgruppe kann den nachfolgenden Tabellen entnommen werden. Sofern ein PKW mit einem Partikelminderungssystem ("Rußfilter") aus- oder nachgerüstet ist, sollte auch die rechte Spalte beachtet werden.


Zuordnungstabelle 1:


PKW Klasse M1

Wohnmobile bis 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht
 

Schadstoffgruppe/

Plakette

Ottomotor Dieselmotor Dieselmotoren mit Partikelfilter

Schadstoffgruppe

            2

 

rote Plakette

  25 - 29, 35, 41, 71

Stufe PM1**:

19, 20, 23, 24

Stufe PM0:

14, 16, 18, 21, 22, 34, 40, 77

Schadstoffgruppe

            3

 

gelbe Plakette

  30, 31, 36, 37, 42, 44 - 52, 72

Stufe PM0:

28, 29

Stufe PM1**:

14, 16, 18, 21, 22, 25 - 27, 34, 35, 40, 71, 77

Schadstoffgruppe

            4

 

grüne Plakette

01, 02, 14, 16, 18 - 70, 71 - 75, 77 32, 33, 38, 39, 43, 53 - 70, 73 - 75

Stufe PM1**:

27, 49 - 52

Stufe PM2**:

30, 31, 36, 37, 42, 44 - 48, 67 - 70

Stufe PM3**:

32, 33, 38, 39, 43, 53 - 66

Stufe PM4*

Stufe PM5

 

Zuordnungstabelle 2:


PKW mit mehr als 8 Sitzplätzen (Klasse m2 und M3)

Wohnmobile über 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht

Nutzfahrzeuge (Lkw-Zulassung)

 

 Schadstoffgruppe/

Plakette

 Ottomotoren Dieselmotoren  Dieselmotoren mit Partikelfilter

Schadstoffgruppe

            2

 

rote Plakette

   20, 21, 22, 33, 43, 53, 60, 61

Stufe PMK 01:

40 - 42, 50 - 52

Stufe PMK 0:

10 - 12, 30 - 32, 40 - 42, 50 - 52

Schadstoffgruppe

            3

 

gelbe Plakette

   34, 44, 54, 70, 71

Stufe PMK 0:

43, 53

Stufe PMK 1:

10 - 12, 20 - 22, 30 - 33, 40 - 43, 50 - 53, 60, 61

Schadstoffgruppe

            4

 

grüne Plakette

30 -55, 60, 61 - 70, 80, 81, 83, 84, 90, 91  35, 45, 55, 80, 81, 83, 84, 90, 91

 Stufe PMK 1:

44,  54

Stufe PMK 2:

10 - 12,  20 - 22, 30 - 34,  40 - 45, 50 - 55, 60, 61, 70, 71

Stufe PMK 3:

33 - 35, 44, 45, 54, 55, 60, 61

Stufe PMK 4:

33 - 35, 44, 45, 54, 55, 60, 61

 

*PMS Partikelminderungssystem
**PM1 bis PM4: Partikelminderungsstufe bei PKW´s ( Wirkungsgrad der Nachrüstung)

Wer seine Emissions-Schlüsselnummer nicht in diesem Tabellen findet, dessen Fahrzeug gehört in die Schadstoffgruppe 1. Diese Fahrzeuge sind - vereinfacht ausgedrückt - alle Benzinfahrzeuge ohne einen geregelten Katalysator, sowie auch Benzin-Fahrzeuge mit einem geregelten Kat der ersten Generation; zudem Diesel-Fahrzeuge der Euro-Norm 1 und schlechter. Auskunft darüber, ob Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 noch nachgerüstet werden können, bekommt man zum Beispiel bei den Kfz-Werkstätten.

Hinweise zur Eintragung eines nachgerüsteten Katalysators oder Partikelminderungssystems (nur bei Dieselfahrzeugen) finden Sie auf der Startseite unter der Rubrik "Berichtigung der Fahrzeugpapiere".

Was bedeuten die Plakettenfarben ?

Nur Fahrzeuge mit einer gelben oder grünen Plakette, dürfen damit in ganz München fahren.

 
Alter Fahrzeugschein

Alter Fahrzeugschein

Wo steht die Emissions-Schlüsselnummer in den Fahrzeugpapieren ?

Bei Fahrzeugscheinen, die vor dem 01. Oktober 2005 ausgestellt wurden:

Entscheidend sind die beiden letzten Ziffern der umrundeten Zahl. In diesem Fall lautet die Emissions-Schlüsselnummer 30. Da es sich um ein Benzinfahrzeug (PKW) handelt, würde dieses Auto nach der Tabelle in die Schadstoffgruppe 4 eingeordnet werden und eine grüne Plakette erhalten.

 

 
Neuer Fahrzeugschein bzw. ZB I

neuer Fahrzeugschein

ZB I

Bei Fahrzeugscheinen (Zulassungsbescheinigung Teil I), die nach dem

1. Oktober 2005 ausgestellt wurden:

Entscheidend sind die beiden letzten Ziffern der umrundeten Zahl. In diesem Fall lautet die Emissions-Schlüsselnummer 62. Da es sich um ein Benzinfahrzeug (PKW) handelt, würde dieses Auto nach der Tabelle in die Schadstoffgruppe 4 eingeordnet werden und eine grüne Plakette erhalten.


Kennzeichnung der Fahrzeuge:

Die Fahrzeuge werden durch nicht wiederverwendbare Plaketten gekennzeichnet. Die Kfz-Zulassungsbehörde oder Stellen, die die Abgasuntersuchung durchführen dürfen (z. B. TÜV, Dekra oder autorisierte Kfz-Werkstätten) geben die Plaketten seit ab März 2007 zum Preis von 6 Euro aus.

 

Kontakt

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Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde

Kartenstandpunkt Symbol

Eichstätter Straße 2
80686 München