Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil I (bisher Fahrzeugschein) verloren geht oder gestohlen wurde, müssen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.
Voraussetzungen:
Hinweise zur eidesstattlichen Versicherung:
Eine eidesstattliche Versicherung können Sie bei einem Notar, bei der Kfz-Zulassungsbehörde oder in einem KVR-Bürgerbüro abgeben. Die eidesstattliche Versicherung können Sie auch schriftlich selbst verfassen und mitbringen. Sie muss dann folgende Angaben enthalten:
Wenn Ihnen die Zulassungsbescheinigung Teil II (bisher Fahrzeugbrief) verloren geht oder gestohlen wurde, müssen Sie eine neue Zulassungsbescheinigung bei der Kfz-Zulassungsstelle beantragen, bei der das Fahrzeug zugelassen wurde.
Die neue Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) darf erst nach Ablauf der sogenannten Aufbietung beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg ausgestellt und ausgehändigt oder per Einschreiben zugesandt werden. Die Freigabe durch das Kraftfahrt-Bundesamt dauert in der Regel drei bis vier Wochen.
Voraussetzungen:
Hinweise zur eidesstattlichen Versicherung:
Eine eidesstattliche Versicherung können Sie bei einem Notar oder bei der Kfz-Zulassungsbehörde abgeben. Die eidesstattliche Versicherung können Sie auch schriftlich selbst verfassen und mitbringen. Sie muss dann folgende Angaben enthalten:
Wenn Ihnen eines (oder beide) Kennzeichenschilder verloren gehen oder gestohlen wurden, müssen Sie dies bei der Kfz-Zulassungsstelle melden, die das amtliche Kennzeichen erteilt hat.
Der Verlust oder Diebstahl muss zuerst bei einer deutschen Polizeidienststelle angezeigt werden. Das Kennzeichen wird dann zur Fahndung ausgeschrieben und Sie erhalten eine Bestätigung Ihrer Anzeige.
Das Fahrzeug muss dann so bald wie möglich neue, geänderte Kennzeichen erhalten.
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr Kraftfahrzeugzulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde
Eichstätter Straße 2
80686 München
E-Mail: zulassung.kvr@muenchen.de