Ab Oktober und November gibt es in Obergiesing vier Parklizenzgebiete.
Los geht es am 10. Oktober mit den Parklizenzgebieten „Tegernseer Landstraße“ und „Silberhornstraße“.
Das Parklizenzgebiet „Tegernseer Landstraße“ grenzt südlich an die Au. Zwischen Giesinger Berg und Silberhorn- beziehungsweise Deisenhofener Straße ist die Severinstraße die östliche Gebietsgrenze. Die „Silberhornstraße“ schließt sich südlich an. Im Westen schließt das Gebiet die Bergstraße, im Osten die Spix- und Herzogstandstraße ab. Die südliche Quartiersgrenze bildet der Mittlere Ring auf Höhe des Candidtunnels.
Einen Monat später, 7. November, folgen die beiden Parklizenzgebiete „St.-Martins-Platz“ und „Walchenseeplatz“.
Der „St.-Martins-Platz“ grenzt im Osten an das Gebiet „Tegernseer Landstraße“ und wird durch den Ostfriedhof und die Bahnlinie München-Ost – Deisenhofen begrenzt. Im Süden bildet die Deisenhofener Straße die Trennung zum Parkbereich „Walchenseeplatz“. Weitere Grenzstraßen des „Walchenseeplatzes“ sind die Fockenstein-, Setzberg-, Firstalm- und Herzogstandstraße.
Mit diesen vier neuen Parkbereichen ist die Einführung der Parklizenzierung innerhalb des Mittleren Rings zunächst abgeschlossen. Neben den Sondergebieten „Altstadt“ und „Hauptbahnhof“ existieren zukünftig insgesamt 62 Parkbereiche. In den neuen Parklizenzgebieten wird es, wie bereits aus anderen Lizenzgebieten bekannt, Straßen geben, die ausschließlich den Bewohnerinnen und Bewohnern vorbehalten bleiben und Bereiche mit Mischparken oder Kurzzeitparken. Im Mischparken dürfen die Bewohnerinnen und Bewohner mit einer Parklizenz kostenlos parken. Besucher müssen an den Automaten ein Parkticket lösen und können bis zu einen ganzen Tag parken. Die Höhe der Parkgebühren beträgt 1 Euro/ Stunde, maximal jedoch 6 Euro/ 24 Stunden. Des Weiteren wird es auch Mischformen geben. Einige Straßenabschnitte der Tegernseer Landstraße bleiben als sogenannte Kurzzeitparkbereiche bis 18 Uhr vorbehalten. Dort ist das Parken lediglich mit einem Parkticket bis maximal 2 Stunden möglich. Der Bewirtschaftungszeitraum ist auf Werktage, also von Montag bis einschließlich Samstag, und die Zeit zwischen 9 und 23 Uhr beschränkt. Die Kontrolle der genannten Gebiete obliegt der Kommunalen Verkehrsüberwachung.
Anwohner ohne privaten Stellplatz innerhalb der neuen Parklizenzgebiete können ab sofort formlos mit einem einfachen Brief für jährlich 30 Euro ihren Parkausweis bei der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung III Straßenverkehr – Verkehrsüberwachung, Pilgersheimer Straße 20, 81543 München beantragen. Dem Antrag ist eine Kopie des Kfz-Scheins beizulegen. Die Antragstellung kann jedoch auch per Fax 089/23 38 66 13 erfolgen. Auch klassische CarSharing-Mitglieder erhalten auf Antrag gegen Vorlage ihrer Mitgliedschaft eine gebietsbezogene Parklizenz, die für sämtlich gekennzeichnete Fahrzeuge dieser Car-Sharing-Organisation gilt. Dies gilt jedoch nicht für Nutzer von stationsunabhängigen CarSharing-Fahrzeugen von Anbietern wie beispielsweise „DriveNow“, „ZebraMobil“ oder „Flinkster“. Deren Fahrzeuge sind regelmäßig bereits mit einer behördlichen Ausnahmegenehmigung zum Parken in Lizenzgebieten ausgestattet.