Parklizenzierung - Maßnahmen

In den innenstadtnahen, mit Gewerbe durchmischten Wohngebieten ist es zu erheblichen Problemen im ruhenden Verkehr gekommen. Der Grund: Bewohnerinnen und Bewohner, Beschäftigte, Gewerbe sowie Besucherinnen und Besucher konkurrieren miteinander um die vorhandenen Parkplätze im Straßenraum. Parksuchverkehr belastet die Gebiete.

Die Ziele

  • Besseres Wohnumfeld und mehr Aufenthaltsqualität im Gebiet
  • Reduzierung des Parksuchverkehrs
  • Bessere Erreichbarkeit für Wirtschaftsverkehr
  • Bessere Erreichbarkeit für Besucherinnen und Besucher
  • Effektive Nutzung des vorhandenen Parkraums

Die Maßnahme
In den einzelnen Stadtteilen gibt es drei verschiedene Grundarten des Parkens. Sofern möglich werden die Bewohnerinnen und Bewohner beim Parken privilegiert, da sie keine Möglichkeit haben, auszuweichen.

Das Bewohnerparken
Straßenabschnitte mit Bewohnerparken sind für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert, die über einen entsprechenden Parkausweis verfügen. Die Reservierung ist in der Regel auf die Werktage, Montag bis Samstag, und die Zeit zwischen 9 und 23 Uhr beschränkt. Nachts sowie an Sonntagen und Feiertagen ist in diesen Bereichen das Parken für alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer möglich.

Das Mischparken
In Straßenabschnitten mit Mischparken dürfen Bewohnerinnen und Bewohner mit einem entsprechenden Parkausweis kostenlos parken. Besucherinnen und Besucher müssen an den Parkscheinautomaten ein Parkticket erwerben und können dann bis zu einem ganzen Tag (24 Stunden) parken. Die Parkgebühr beträgt 1 Euro/ Stunde, aber höchsten 6 Euro/ 24 Stunden. Abhängig vom Parkdruck wird in einzelnen Stadtteilen das kostenpflichtige Parken durch eine Parkscheibenpflicht für Besucherinnen und Besucher ersetzt. Das kostenpflichtige Parken ist in der Regel ebenfalls auf die Werktage, Montag bis Samstag, und die Zeit zwischen 9 und 23 Uhr beschränkt. Nachts sowie an Sonntagen und Feiertagen ist das Parken in der Regel kostenlos.

Das Kurzparken
In Straßenabschnitten mit Kurzparken ist das Parken für alle kostenpflichtig und in der Regel auf höchstens 2 Stunden begrenzt. Die Parkgebühr beträgt 1 Euro/ Stunde.

Vor Ort
Da München in Jahrhunderten gewachsen ist, unterscheiden sich die einzelnen Stadtteile und Straßenzüge oft stark voneinander. Um diesen Unterschieden gerecht zu werden und den Bewohnerinnen und Bewohner vor Ort eine optimale Lösung zu bieten, gibt es auf der Straße einige Mischformen der oben beschriebenen Grundregeln. Für Sie als Autofahrerin und Autofahrer bedeutet das, dass letztlich natürlich immer das Verkehrszeichen vor Ort zählt.

 

Parklizenzierung - Ausblick

Umsetzungsstand und weitere Planungen

Momentane Situation

In München gibt es mittlerweile 62 Parklizenzgebiete, die sich prinzipiell innerhalb des Mittleren Rings befinden.

Im Oktober und November 2011 wurden weitere vier Lizenzgebiete in Teilen des 17. Stadtbezirkes Obergiesing eingerichtet. Dies sind die Gebiete „Tegernseer Landstraße“, „Silberhornstraße“, „St.-Martins-Platz“ und „Walchenseeplatz“.

Mit dem Start dieser Parkbereiche ist die Einführung der Parklizenzierung innerhalb des Mittleren Rings zunächst prinzipiell abgeschlossen.

Eine Gesamt(Sektoren)übersicht über alle Parkraummanagementgebiete finden Sie weiter unten als Download.

 

Nächste Schritte

Die Einführung des Parkraummanagementes innerhalb des Mittleren Rings findet bei den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Gewerbetreibenden eine hohe Zustimmung. Ausschlaggebend dafür sind positive Wirkungen wie die effektive Nutzung des vorhandenen Parkraums, die Reduzierung des Parksuchverkehrs und die damit einhergehende bessere Erreichbarkeit für den Wirtschaftsverkehr, Besucherinnen und Besucher sowie eine Verbesserung des Wohnumfeldes und der Aufenthaltsqualität.
Auf Grund dieses großen Erfolgs der Maßnahmen hat der Münchner Stadtrat bereits am 26.10.2005 in einem Grundsatzbeschluss die Weichen für die bedarfsgerechte Einführung des Parkraummanagementes auch in Kerngebieten außerhalb des Mittleren Rings gestellt.
Das bedeutet konkret, dass demnächst vermutlich auch in ausgewählten Stadtteilen mit besonderem Parkdruck außerhalb des Mittleren Rings der Parkplatzbedarf untersucht wird.
Eine diesbezüglich von der Verwaltung ausgearbeitete, wegweisende Beschlussvorlage wird durch den Stadtrat voraussichtlich Anfang des Jahres 2012 behandelt.

 

Kontakt

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Landeshauptstadt München

Referat für Stadtplanung und Bauordnung

Abt. 3 Verkehrsplanung

Kartenstandpunkt Symbol

Blumenstraße 31
80331 München