Handelsvertretungen, die bei Kundenbesuchen schwere Gegenstände (Musterkoffer oder ähnliches) transportieren, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um ihr Fahrzeug im eingeschränkten Haltverbot, an Parkuhren oder Parkscheinautomaten innerhalb des Stadtgebietes München abzustellen.
In eine Ausnahmegenehmigung können bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden.
Voraussetzungen:
Sie haben schwere oder sperrige Musterkoffer, Musterstücke oder ähnliches, die Sie bei Kundenbesuchen präsentieren und nicht zu Fuß transportieren können.