Parkausweis für Handwerker
 

Parkausweis für Handwerksbetriebe beantragen

Eingetragene Handwerksbetriebe können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um ihr Fahrzeug im eingeschränkten Haltverbot, an Parkuhren oder Parkscheinautomaten innerhalb des Stadtgebietes München abzustellen.

In eine Ausnahmegenehmigung können bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden. Fahrzeuge, die auf Grund ihrer Bauart oder ihrer üblichen Verwendung nicht als Werkstattwagen oder zum Transport von sperrigen Gegenständen geeignet sind (zum Beispiel Sportwagen, Cabrios und Kleinwagen), können dabei nicht berücksichtigt werden.

Voraussetzungen:

  • Der Handwerksbetrieb ist in der Handwerksordnung (Anlage A oder B) aufgelistet oder die Tätigkeit ist vergleichbar (Wartungsdienste, Installation von Großgeräten).

  • Der Einsatz des Fahrzeugs als Werkstattwagen oder zum Transport von Werkzeug oder Materialien ist unbedingt erforderlich.

 
Weitere Details zu benötigten Unterlagen, Gebühren, Ansprechpartnern, Formulare und Öffnungszeiten finden Sie im Dienstleistungsfinder.