Personen oder Organisationen, die eine größere Zahl hilfs- und pflegebedürftiger Menschen betreuen, können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, um ihr Fahrzeug im eingeschränkten Haltverbot, an Parkuhren oder Parkscheinautomaten innerhalb des Stadtgebietes München abzustellen.
In eine Ausnahmegenehmigung können bis zu drei Fahrzeuge eingetragen werden.
Voraussetzungen:
Der soziale Dienst (Verein/Verband/Unternehmen) ist zwingend auf Fahrzeuge und kurzfristige Parkmöglichkeiten angewiesen, da fortlaufend Betreuungsaufgaben erledigt werden.