FRAGEN UND ANTWORTEN

Hier haben wir für Sie einige schon öfters an uns gerichtete Fragen zum Parkraummanagement in München zusammengestellt. Wenn Ihre Frage nicht dabei ist, dann fragen Sie uns doch einfach. Unsere verschiedenen Kontaktmöglichkeiten finden Sie auf dieser Seite ganz unten.

Allgemeine Grundsätze - wann halte beziehungsweise ab wann parke ich?

Strafzettel bekommen? Wie geht's weiter?

Parkausweis abgelaufen oder kurz davor
Wo und wie gibt es einen Neuen?

Neues Auto - neues Kennzeichen
Was ist mit dem Parkausweis?

Umgezogen in ein anderes Parklizenzgebiet
Was ist mit dem Parkausweis?

Weggezogen in ein Viertel ohne Parklizenz
Was ist mit der bereits bezahlten Gebühr?

Motorrad und Motorroller
Brauchen Sie einen Parkausweis?

Parkausweis verloren
Wo und wie gibt es einen neuen Parkausweis?

Gibt es die sog. ''Grenzstraßenregelung' und was bedeutet sie?

Probleme mit einem bestimmten Parkscheinautomaten?

 

Allgemeine Grundsätze - wann halte beziehungsweise ab wann parke ich?

Halten und Parken sind Vorgänge im Straßenverkehr, mit denen jeder Kraftfahrer tagtäglich konfrontiert wird. Doch wer weiß schon noch so genau, wo er überall halten oder parken darf oder wo er dies absolut nicht tun sollte.

Auf der Homepage der Polizei Bayern erfahren Sie mehr.

 

Strafzettel von der Stadt bekommen: Wie geht's weiter?

Auskünfte zum weiteren Vorgehen erteilen bei Bedarf die Kolleginnen und Kollegen der städtischen Verkehrsüberwachung, Unterabteilung 1 Innendienst und Verwarnaufgaben (Tel. 089 233-86555, E-Mail: verkehrsueberwachung.kvr@muenchen.de).

Weitere ausführliche Informationen der Bußgeldstelle finden Sie unter diesem Link.

 

Parkausweis abgelaufen oder kurz davor: Wo und wie gibt es einen Neuen?

Bevor Ihr Parkausweis abläuft, erhalten Sie etwa 4 Wochen vor Gültigkeitsende ein Erinnerungsschreiben. Wenn Sie einen neuen Parksausweis haben möchten und sich weder Ihr Fahrzeug noch Ihre Wohnanschrift seit Ihrem letzten Antrag geändert haben, dann überweisen Sie einfach die entsprechende Gebühr und Sie erhalten per Post den neuen Parkausweis.
Sollte sich das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs oder Ihre Anschrift geändert haben oder Sie sind Mitglied einer Car Sharing Organisation, dann müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Diesem muss eine Kopie des Kfz-Scheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung/en Teil I und gegebenenfalls eine Halterbestätigung beiliegen. Mitglieder einer Car Sharing Organisation benötigen Nachweise über die Mitgliedschaft. Sobald der Antrag vorliegt, erhalten Sie eine Bestätigung mit einem Zahlungshinweis. Nachdem die Zahlung (30 Euro) bei uns eingegangen ist, wird Ihnen der neue Parkausweis zugeschickt.

Sie können uns aber auch persönlich in der Pilgersheimer Str. 20 besuchen und die notwendigen Unterlagen direkt abgeben. Auch in diesem Fall kann Ihnen der Parkausweis aber nur mit der Post zugesandt werden.

 

Neues Auto - neues Kennzeichen: Was ist mit dem Parkausweis?

Wenn Sie Ihr Fahrzeug, bzw. Ihr Kennzeichen wechseln, müssen Sie einen neuen Parkausweis beantragen oder den Parkausweis auf das neue Kennzeichen umschreiben lassen. Dies gilt auch, wenn es sich um ein Leihfahrzeug handelt oder Sie auch nur kurzzeitig das Fahrzeug wechseln (zum Beispiel bei Reparaturen in der Werkstatt). In diesem Fall müssen Sie uns Ihren alten Original-Parkausweis zusammen mit einer Kopie des Kfz-Scheins bzw. der Zulassungsbescheinigung/en Teil I und ggfs. mit einer Halterbestätigung senden. Wenn uns Ihr alter Parkausweis vorliegt, bekommen Sie eine Antragsbestätigung zusammen mit einem Zahlungshinweis. Sobald Sie dann die Gebühr für den neuen Parkausweis (30 Euro) überwiesen haben, erhalten Sie den neuen Parkausweis mit der Post. Die einfachste und schnellste Variante ist aber ein Besuch bei der Verkehrsüberwachung in der Pilgersheimer Str. 20 mit allen notwendigen Unterlagen.

Der neue Parkausweis wird wieder für ein ganzes Jahr ab dem Ausstellungstag erteilt. Bei einer Umschreibung (10 Euro) wird die Restlaufzeit übertragen.

 

Umgezogen in ein anderes Parklizenzgebiet: Was ist mit dem Parkausweis?

Wenn Sie Ihren Wohnsitz von einem Lizenzgebiet in ein anderes verlegen, Sie also schon einen Parkausweis haben, den Sie auf das neue Lizenzgebiet "umschreiben" lassen möchten, ist es am leichtesten, wenn Sie mit dem Originalparkausweis und der Kopie des Kfz-Scheins bzw. der Zulassungsbescheinigung/en Teil I und ggf. mit einer Halterbestätigung zu uns, in die Pilgersheimer Str. 20 kommen. Die Gebühr für den neuen Parkausweis beträgt 30 Euro.

 

Weggezogen in ein Viertel ohne Parklizenz: Was ist mit der bereits bezahlten Gebühr?

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz von einem Parklizenzgebiet in einen Stadtteil ohne Parklizenzierung verlegen oder aus München weg ziehen, Sie also den Bewohnerparkausweis nicht mehr benötigen, können wir Ihnen leider die Gebühr nicht anteilig zurückerstatten. Bei der Gebühr von 30 Euro für einen Bewohnerparkausweis handelt es sich um eine reine Verwaltungsgebühr, die nur die Kosten der Landeshauptstadt München für die Bearbeitung des Antrags und die Ausstellung des Parkausweises deckt.

 

Motorrad und Motorroller: Brauchen Sie einen Parkausweis?

Für das Parken von Motorrädern oder Motorrollern in Parklizenzgebieten am Fahrbahnrand wird, wie für einen Pkw, ein Parkausweis benötigt. Dieser wird Motorradhaltern, die im jeweiligen Gebiet berechtigt sind (Wohnsitz im Lizenzgebiet und kein Abstellplatz auf Privatgrund) für eine Gebühr von 30 Euro pro Jahr erteilt.
Bitte reichen Sie in diesem Fall Ihren Antrag schriftlich (Post oder Fax) bei uns ein (inkl. Fahrzeugschein in Kopie).
Alle Parkausweise müssen während des Parkvorgangs „gut lesbar ausgelegt werden“. Dies gilt grundsätzlich auch für Motorräder.

 

Parkausweis verloren: Wo und wie gibt es einen neuen Parkausweis?

Wenn Sie Ihren Bewohnerparkausweis, bei dem nur ein Kennzeichen eingetragen ist, vor Ablauf des Gültigkeitsdatums verloren haben, zeigen Sie dies bitte schriftlich beim Kreisverwaltungsreferat an. Der neue Parkausweis kann Ihnen dann für die Restlaufzeit (Verwaltungsgebühr 10 Euro) ersetzt werden.

In den Fällen, bei denen der Parkausweis nicht kennzeichengebunden ist oder mehrere Kennzeichen eingetragen wurden, muss der Verlust bei der örtlichen Polizeiinspektion angezeigt werden. Die polizeiliche Verlustanzeige ist auch in den Fällen erforderlich, bei denen der Verlust des Parkausweises mit einem Fahrzeug- beziehungsweise Kennzeichenwechsel einher geht. In diesen Fällen kann Ihnen der verloren gegangene Parkausweis nicht für die Restlaufzeit ersetzt werden. Statt dessen erhalten Sie einen neuen Parkausweis zu den üblichen Gebühren für ein Jahr. Bitte reichen Sie hierzu einen formlosen schriftlichen Antrag mit der Verlustanzeige ein. Vergessen Sie bitte nicht dem Antrag eine Kopie des Kfz-Scheins bzw. der Zulassungsbescheinigung/en Teil I und gegebenenfalls eine Halterbestätigung beizufügen.

 

Gibt es die sog. "Grenzstraßenregelung" und was bedeutet sie?

In Straßen, in denen zwei verschiedene Parkraummanagementgebiete aneinander grenzen, also die Gebietsgrenze in der Straßenmitte verläuft, wird das Parken von den Überwachungskräften auch auf der Straßenseite des angrenzenden Gebietes unter der Maßgabe toleriert, dass das Parken für den Ausweisinhaber gemäß der dortigen Beschilderung bzw. Regelung zulässig ist. Diese Erleichterungen bezüglich der Grenzstraßen betreffen sämtliche Parklizenzgebiete, aber auch die Sondergebiete Altstadt und Hauptbahnhof.

 

Probleme mit einem bestimmten Parkscheinautomaten?

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich direkt an die Kolleginnen und Kollegen im Baureferat-Verkehrszeichenbetrieb, die die Parkscheinautomaten aufstellen und warten (Tel.: 089 233-42780, E-Mail: vzb.tiefbau@muenchen.de).

 

Kontakt

Kartensymbol Karte einblenden
 

Landeshauptstadt München

Kreisverwaltungsreferat (KVR)

Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsüberwachung Parkausweise, Fahrtenbuchauflagen, Abschleppverf.

Kartenstandpunkt Symbol

Pilgersheimer Straße 20
81543 München

Tel.: 089 233-86644
Fax: 089 233-86613