Im gesamten Bereich des Zonenhaltverbotes gilt grundsätzlich das eingeschränkte Haltverbot, bei dem Sie nur zum Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen sowie bis zu 3 Minuten halten dürfen.
Kurzparkmöglichkeiten bestehen überall dort, wo Sie die mit blauen Strichen gekennzeichneten Stellplätze sehen. In der Zeit von 9 Uhr bis 18 Uhr ist dort das Parken mit Parkscheibe für 2 Stunden erlaubt.
Ab 18 bis 9 Uhr ist das Parken ohne Zeitbegrenzung erlaubt - aber bitte nur an den mit blauen Strichen gekennzeichneten Flächen.
Bitte denken Sie daran:
An den nicht gekennzeichneten Straßenstellen gilt rund um die Uhr an allen Tagen das eingeschränkte Haltverbot.
Den Bereich der Zonenhaltverbotsregelung in der Messestadt Riem und die gültige Parkregelung können Sie dem folgenden Plan entnehmen:
Kreisverwaltungsreferat (KVR)
Hauptabteilung III Straßenverkehr Verkehrsmanagement Verkehrsanordnungen
Implerstraße 9
81371 München
Montag 7.30 – 12 Uhr
Dienstag 8.30 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr
Mittwoch 7.30 – 12 Uhr
Donnerstag 8.30 – 15 Uhr
Freitag 7.30 – 12 Uhr