Schild Verkehrsberuhigter Bereich - Foto: HA III
Verkehrsberuhigter Bereich Preßburger Straße

Die Bezeichnungen "Spielstraße" und "Verkehrsberuhigter Bereich" werden gerne verwechselt. Daher müssen hier zuerst Missverständnisse aus dem Weg geräumt werden. Es gibt im Strassenverkehrsrecht und in der Praxis beides:

 
Zeichen 250 StVO

Die Spielstraße

Zeichen 250 StVO
Zeichen 1010-10 StVO

 

und den

 
Zeichen 325 StVO

"Verkehrsberuhigten Bereich"

Zeichen 325 StVO

 

Sie unterscheiden sich ganz wesentlich. Zunächst ist es oft ein Problem, dass mit der umgangssprachlichen "Spielstrasse" fast immer ein verkehrsberuhigter Bereich gemeint ist.

Deshalb möchten wir Ihnen nachfolgend die wesentlichen Voraussetzungen und Unterschiede erläutern:

Die Spielstrasse

Kennen Sie eine Straße, für die ein Fahrverkehr völlig ausgeschlossen werden kann, auch der Anliegerverkehr?

Ja?

Und Sie beziehungsweise die im Bereich dieser Straße wohnenden Menschen möchten, dass auf dieser Straße Sport und Spiel stattfinden, zum Beispiel mit Bällen, Skateboards, Inline-Skatern, Kästchen-Hüpfen "Himmel und Hölle", Federball, Tischtennis, im Winter Eishockey und anderes? Also sowohl Kinderspiele als auch Spiele durch Erwachsene, zum Beispiel Fußball und Tennis. Aber Achtung: Die Straße wird für jeden gesperrt, dass heißt auch Sie als Anwohnerin/ Anwohner selbst oder zum Beispiel die Müllabfuhr darf nicht mehr zu den Häusern in der Straße fahren.

Dann können Sie Kontakt zu Ihrer Straßenverkehrsbehörde (in München also das Kreisverwaltungsreferat), Ihrer Straßenbaubehörde (also dem Baureferat) oder Ihrer Polizeidienststelle aufnehmen. Dort wird Ihr Antrag auf eine Spielstraße sorgfältig geprüft. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass es wegen der besonderen Voraussetzungen in der Praxis nur äußerst selten zur Einrichtung einer "Spielstraße" kommt.
 

Nein?

Die Kriterien für das Einrichten einer "echten" Spielstraße liegen nicht vor, aber Sie haben noch gute Möglichkeiten zu einer Straße zu kommen, auf der Kinderspiele erlaubt sind. Nach allgemeinem Verständnis geht es hier also um das Spielen von Kindern bis zirka 14 Jahren, zum Beispiel um das Fahren mit Dreirädern und Rollern, um Hüpfen und Fangen.

 

Bei "Nein" ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für einen

Verkehrsberuhigten Bereich

vorliegen. Selbstverständlich sind nur relativ kurze Wohnstraßen mit geringem, langsamfahrenden Verkehr für diesen Straßentyp geeignet. Überwiegt die Aufenthaltsfunktion und hat der Fahrzeugverkehr (fahrend und parkend) eine untergeordnete Bedeutung, dann lohnt sich eine nähere Überprüfung.

Innerhalb der Verkehrszeichen "Verkehrsberuhigter Bereich" gilt folgendes:

  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele (siehe die Erklärung bei der Spielstraße) sind überall erlaubt. Es muss sich jedoch um wirkliche Kinder (bis 14 Jahre) und wirkliche Kinderspiele, wie zum Beisiel Dreiradfahren, Fängen oder ähnliches handeln. Aufbauten oder Spiele von Jugendlichen sind dagegen nicht erlaubt. Auch Spiele, die für die anderen Verkehrsteilnehmer gefährlich werden könnten, sind nach gängiger Rechtsmeinung nicht gestattet.
  2. Der Fahrzeugverkehr, also auch der Fahrradverkehr muss Schrittgeschwindigkeit (dass heißt zirka 5 km/h) einhalten.
  3. Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern (ein Schachspiel zum Beispiel mitten im Fahrtweg dürfte also meist nicht möglich sein).
  5. Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig (was meist die größte Hürde für einen gut funktionierenden "Verkehrsberuhigten Bereich" ist), ausgenommen zum Ein- und Aussteigen, zum Be- und Entladen.

Der "Verkehrsberuhigte Bereich" soll also eine Mischverkehrsfläche eigener Art sein und keine Fahrbahn oder Gehbahn besitzen - gewünscht ist ein friedliches, verkehrssicheres Nebeneinander. Das heißt aber auch, dass ein "Verkehrsberuhigter Bereich" besondere bauliche Voraussetzungen haben muss.

Und die Anlieger sollten schon im Vorneherein wissen: Egal ob Neubau oder Umbau - bezahlen müssen zumindest den größten Teil sie selbst.

Sollte nun weder eine "Spielstraße" noch der "Verkehrsberuhigte Bereich" zur Lösung Ihrer Verkehrssicherheitsprobleme beitragen können, kommen auch noch viele andere Maßnahmen in Frage, zum Beispiel die Tempo-30-Zonen: