Zebrastreifen Carl-Orff-Bogen - Foto: HA III
Zebrastreifen Carl-Orff-Bogen

Mit Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) gibt es in München durchwegs sehr gute Erfahrungen. Sicher auch deshalb, weil die jeweiligen Entscheidungen über den Einsatz dieser Maßnahme gemeinsam mit den Bezirksausschüssen, der Polizei, der Straßenbaubehörde und den weiteren Beteiligten sorgfältig abgewogen wird.

In München gibt es derzeit zirka 350 Zebrastreifen.

Die richtige Anlage und Ausstattung ist eine wichtige Voraussetzung für den gewünschten Erfolg: mehr Sicherheit.

In jedem Einzelfall müssen dabei die örtlichen und verkehrlichen Gegebenheiten sorgfältig überprüft werden.

Werden Zebrastreifen an falscher Stelle, unter falschen Voraussetzungen oder gar mangelhaft angelegt, so kann das zu einem höheren Unfallrisiko als der Verzicht auf einen Zebrastreifen führen. Dies gilt übrigens weitgehend auch für Ampelanlagen.

In Tempo-30-Zonen sind Fußgängerüberwege und Ampeln in der Regel entbehrlich.

Zebrastreifen dürfen nur an übersichtlichen Stellen angelegt werden und wenn auf beiden Seiten Gehwege und ausreichend große Warteflächen vorhanden sind.

 
Zebrastreifen Hofangerstraße mit Torbogeneffekt - Foto: HA III
Zebrastreifen Hofangerstraße mit Torbogeneffekt

Bei Straßen mit einer Fahrbahnbreite von mehr als 6,5 m kann der Fußgängerüberweg wegen der besseren Erkennbarkeit mit einem Torbogeneffekt gestaltet werden.

 

Nach den Richtlinien über die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen gelten die in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Zahlen:
 

  0-200
Kfz/h
 200-300
Kfz/h
 300-450
Kfz/h
450-600
Kfz/h
 600-750
Kfz/h
 üb. 750 Kfz/h
 0-50
Fg/h
           
 50-100
Fg/h
   FgÜ
möglich
 FgÜ
möglich
 FgÜ
empfohlen
 FgÜ
möglich
 
 100-150
Fg/h
   FgÜ
möglich
 FgÜ
empfohlen
 FgÜ
empfohlen
   
 üb. 150
Fg/h
   FgÜ
möglich
       

 

Es bedeuten: Fg/h = Fußgänger pro Stunde, Kfz/h = Kraftfahrzeuge pro Stunde. In der Tabelle können Sie ablesen, bei welcher Kombination dieser Werte ein Fußgängerübergang (FgÜ) möglich ist.

 
Zebrastreifen Lassallestraße mit Fußgängerschutzinsel - Foto: HA III
Zebrastreifen Lasallestraße mit Fußgängerschutzinsel

Fußgängerschutzinseln erleichtern das Überqueren von breiten Fahrbahnen. Sie sind oft Voraussetzung für das Anlegen von Zebrastreifen.

 
Zebrastreifen Herzogspitalstraße mit gelbem Blicklicht - Foto: HA III
Zebrastreifen Herzospitalstraße mit gelbem Blinklicht

Nur dort, wo die Erkennbarkeit eines Fußgängerüberwegs durch ein besonders störendes Umfeld außergewöhnlich beeinträchtigt ist, kann in Ausnahmefällen - wenn alle sonstigen Verbesserungsmaßnahmen ausgeschöpft sind - ein gelbes Blinklicht angebracht werden.