Betriebliche Gleichstellung
Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist ein zentrales Thema in der Münchner Stadtverwaltung ... mehr
Unter Chancengleichheit verstehen wir eine gerechte Verteilung von Zugangs- und Lebenschancen. Dazu gehört insbesondere das in der Europäischen Menschenrechtskonvention festgehaltene Verbot von Diskriminierung beispielsweise aufgrund des Geschlechts, der sexuellen Identität, des Alters, der Religion oder der Herkunft.
Unsere Aktivitäten zur Chancengleichheit spiegeln unser Verständnis von Gerechtigkeit in der Wertepolitik unseres Unternehmens wider. Dazu gehört Diskriminierung zu verhindern, Benachteiligung abzubauen, Vielfalt zu gestalten sowie Potenziale anzuerkennen und zu fördern. Diversity im Sinne einer Einbeziehung aller Zielgruppen in die Herstellung von Chancengleichheit ist Basis unserer Personalarbeit.
Das Thema Chancengleichheit ist bei der Stadt München fest verankert durch die Arbeit der Gleichstellungsstelle für Frauen, durch die betriebliche Gleichstellungspolitik der Arbeitgeberin Stadt und weiteren Fachstellen (siehe unten). Besondere Zeichen setzte die Landeshauptstadt durch die für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gültige Antidiskriminierungsvereinbarung, den Antidiskriminierungszusatz in Stellenausschreibungen, die Leitsätze zur Chancengleichheit von Frauen und Männern und das Interkulturelle Integrationskonzept.
Ziel ist es, allen Beschäftigten einen Arbeitsplatz zu bieten, an dem ein kollegiales Miteinander selbstverständlich ist und eine Unternehmenskultur von Offenheit, gegenseitigem Respekt und Anerkennung herrscht. Chancengleichheit von Frauen und Männern, unabhängig von ihrer sexuellen Identität, Alter, Behinderung, Hautfarbe, Religion sowie kultureller und sozialer Herkunft ist uns ein besonderes Anliegen.