Zuständigkeit

Das Amt für Ausbildungsförderung in München ist für Sie zuständig, wenn Sie an einer der folgenden Einrichtungen innerhalb von München in Ausbildung sind oder dort Schülerin bzw. Schüler sind (in der Regel dann, wenn die Eltern in München wohnen):

  • Abendgymnasium
  • Berufsaufbauschule
  • Berufsfachschule
  • Berufsoberschule
  • Fachakademie
  • Fachoberschule
  • Fachschule
  • Gymnasium (ab 10. Klasse)
  • Münchenkolleg
  • Realschule (ab 10. Klasse)