Die Frist zur Anmeldung für Kinder, die ab September 2013 eine städtische Kinderkrippe, einen Kindergarten, einen Hort, ein KinderTagesZentrum oder ein Haus für Kinder besuchen wollen, endete am 10. April 2013.

Sofern Sie Ihr Kind noch für das Tageseinrichtungsjahr 2013/2014 anmelden möchten, vereinbaren Sie persönlich einen Termin bei Ihrer Wunscheinrichtung.

Suchen Sie einen Kita-Platz für Ihr Kind unter drei Jahren? Dann wenden Sie sich an die Servicestelle des Referates für Bildung und Sport, Tel: 089/233-96771.

Vier Krippenkinder sitzen nebeneinander an einem Tisch und malen.
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Für die Anmeldung brauchen Eltern nur den

Personalausweis

Die Anmeldung ist jedoch keine Platzzusage. Gibt es mehr Anmeldungen als Plätze, wird die Platzvergabe über die jeweilige Satzung geregelt.

Für städtische Kindergärten und Horte sollten Eltern ihre Kinder bis zum 10. April angemeldet haben. Eine frühere Anmeldung bringt keinen Vorteil für die Platzvergabe.

Anders bei den städtischen Kinderkrippen: Je früher die Anmeldung, um so besser die Chance auf einen Krippenplatz (§ 3 Abs. 2 der Kinderkrippensatzung (77 KB, PDF)).

Zu- und Absagen:

Für das Einrichtungsjahr 2013 /2014 ist der Termin für den Versand der Zu – und Absagen vereinheitlicht worden. Für Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder (Koops, Kitze, EEC) werden Zu- und Absagen nach dem 10. April 2013 verschickt. Im Fall einer Absage werden die Eltern gebeten, die im Schreiben enthaltenen Hinweise zu beachten, damit ihr Kind eventuell im Nachrückverfahren noch einen Platz bekommen kann.

 

 

Städtische Kinderkrippen

In den städtischen Kinderkrippen ist die Anmeldung jeden Montag bis zum 8. April von 14 bis 16 Uhr möglich. In der Kinderkrippe können Eltern ihre Kinder an bis zu sechs weiteren städtischen Kinderkrippen oder KinderTagesZentren anmelden. Die Platzvergabe regelt die Kinderkrippensatzung

 

Städtische KinderTagesZentren

In den städtischen Kindertageszentren (KiTZ) ist die Anmeldung jeden Dienstag bis zum 9. April von 16 bis 18 Uhr möglich. Für Kinder unter drei Jahren kann die Anmeldung dann für bis zu sechs weitere städtischen Kinderkrippen oder KinderTagesZentren entgegengenommen werden

 

Städtische Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder

In den städtischen Kindergärten, Horten und Häusern für Kinder können Eltern ihre Kinder immer dienstags in den Sprechstunden der Einrichtungen (von 16 bis 18 Uhr, nicht in den Ferien) anmelden. Ein Termin für die Sprechstunde muss vorab telefonisch mit der Einrichtungsleitung vereinbart werden. Am Mittwoch 10. April 2013, dem letztmöglichen Tag der Anmeldung, können Eltern ihr Kind von 8 bis 12 Uhr und von 16 bis 18 Uhr anmelden. Eine vorherige Terminvereinbarung ist an diesem Tag nicht notwendig.

Auch bei den städtischen Kindergärten besteht die Möglichkeit der Mehrfachanmeldung. Hierzu bilden bis zu fünf benachbarte Einrichtungen einen regionalen Zusammenschluss. Auf Wunsch können Eltern ihr Kind dann von einem dieser Kindergärten aus an allen diesem Verbund zugehörigen Einrichtungen anmelden. Welche Einrichtungen zum jeweiligen Verbund gehören, kann den Aushängen an den Kindergärten entnommen oder bei den Einrichtungsleitungen erfragt werden. Sofern in einem Grundschulsprengel mehrere städtische Horte eingerichtet sind, besteht dann auch bei diesen – innerhalb des Sprengels – das Angebot der Mehrfachanmeldung.

Die Vergabe der Plätze erfolgt gemäß den Vorgaben der Kooperationseinrichtungs- und Kindertagesstättensatzung der Landeshauptstadt München

 

Städtische Tagesheime

In den städtischen Tagesheimen ist die Anmeldung zeitgleich mit der Einschreibung an der Grundschule, denn der Besuch der jeweiligen Grundschule ist Voraussetzung. Tag der Schuleinscheibung ist ebenfalls der 10. April und ein Anmeldung in der Zeit von 14 bis 19 Uhr möglich.

Für das Tagesheim an der Hochstraße gilt eine andere Regelung:
Anmeldung für Kinder der 1. Klasse: Dienstag, 5. März von 14 bis 18 Uhr
Anmeldung für Kinder der 5. Klasse: Montag, 17. Juni von 14 bis 16 Uhr.

Die Plätze sind für die Kinder im Schulsprengel. Werden nicht alle Plätze mit Kindern aus dem Schulsprengel belegt, können Kinder aus anderen Schulsprengeln einen Platz im Tagesheim bekommen. Dafür ist ein Gastschulantrag notwendig. Die Platzvergabe regelt die Satzung über den Besuch der Tagesheime.

 

Tage der offenen Tür

An den meisten städtischen und nichtstädtischen Einrichtungen finden jedes Jahr von Januar bis März Tage der offenen Tür für interessierte Eltern statt. Eltern und Kinder können dabei das pädagogische Personal sowie die Räumlichkeiten kennenlernen und sich einen persönlichen Eindruck vom Hauskonzept verschaffen.

Tage der offenen Tür im Überblick für das Jahr 2013 (55 KB, PDF)