Die Anmeldung ist keine Platzzusage. Gibt es mehr Anmeldungen als Plätze, wird die Platzvergabe über die jeweilige Satzung geregelt.
An den meisten städtischen und nichtstädtischen Einrichtungen finden jedes Jahr von Januar bis März Tage der offenen Tür für interessierte Eltern statt. Eltern und Kinder können dabei das pädagogische Personal sowie die Räumlichkeiten kennenlernen und sich einen persönlichen Eindruck vom Hauskonzept verschaffen.
Tage der offenen Tür im Überblick für das Jahr 2012 (257 KB, PDF)
In den städtischen Kinderkrippen ist die Anmeldung jeden Montag von 14 bis 16 Uhr möglich. In der Kinderkrippe können Sie Ihr Kind für sechs weitere städtische Krippen oder KinderTagesZentren anmelden. Die Platzvergabe regelt die Kinderkrippensatzung.
In den städtischen KinderTagesZentren (KiTZ) ist die Anmeldung jeden Dienstag von 16-18 Uhr möglich. Bei unter Dreijährigen ist diese Anmeldung für bis zu sechs weitere Einrichtungen in Kinderkrippen oder KiTZen möglich. Die Platzvergabe regelt die Kinderkrippensatzung.
Die Anmeldung für das Tageseinrichtungsjahr 2012/2013 war in den städtischen Kindergärten, Horten und Kooperationseinrichtungen bis zum 28.02.2012 möglich. Bis Ende März 2012 werden die Eltern schriftlich informiert, ob ihr Kind einen Platz bekommen kann. Eltern, die ihr Kind noch nicht für das kommende Tageseinrichtungsjahr anmelden konnten, sollen bei den Einrichtungen anrufen und einen Termin für die Sprechstunde vereinbaren. Die Sprechstunden sind in der Regel Dienstag nachmittag von 16 bis 18 Uhr (außerhalb der Schulferien). Anmeldungen, die bis zum 28.02.2012 vorgenommen wurden, werden jedoch bei der Vergabe der Plätze vorrangig berücksichtigt.
Für das Tageseinrichtungsjahr 2013/2014 werden die Anmeldungen wieder ab Oktober 2012 in den Einrichtungen entgegengenommen.
In den städtischen Tagesheimen ist die Anmeldung zeitgleich mit der Einschreibung an der Grundschule, denn der Besuch der jeweiligen Grundschule ist Voraussetzung. Die Plätze sind für die Kinder im Schulsprengel. Werden nicht alle Plätze mit Kindern aus dem Schulsprengel belegt, können Kinder aus anderen Schulsprengeln einen Platz im Tagesheim bekommen. Dafür ist ein Gastschulantrag notwendig. Die Platzvergabe regelt die Satzung über den Besuch der Tagesheime.