Flur Grundschule Hildegard-von-Bingen-Anger

Die Höhe der Gebühren für die städtischen Kitas berechnet sich nach dem Einkommen der Eltern und den gewählten  Buchungszeiten. Dazu kommt das Verpflegungsgeld (14 KB, PDF).

Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen eine Gebührenermäßigung erhalten. Hierzu müssen sie einen Antrag stellen.


Eltern, die Leistungen nach dem SGB II, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Sozialhilfe bekommen, können im Sozialbürgerhaus einen Antrag auf Kostenübernahme für das Mittagessen stellen (Flyer Bildungs- und Teilhabepaket (200 KB, PDF)).