Early Excellence Center (EEC)

Altersbereich: 0-14 Jahre

Kindertageseinrichtung mit aktiver Elternbeteiligung und Vernetzung mit weiteren sozialen Diensten. Als inhaltlicher Ansatz kann das EEC-Konzept in allen Einrichtungsformen umgesetzt werden.

 

Eltern-Kind-Initiativen

Eltern-Kind-Initiativen im Rahmen der Familienselbsthilfe werden von Eltern gegründet, organisiert und betrieben. Der Träger ist stets die gesamte Elternschaft Eltern-Kind-Initiativen können Träger von verschiedenen Formen der Kindertagesbetreuung sein.
Es gibt derzeit folgende Angebote: Betriebsnahe Eltern-Kind-Initiativen, zweisprachige Initiativen, Wald- und Naturinitiativen, Horte, Initiativen mit großer Altersmischung und Spielgruppen.

 

Ganztägige Betreuungsangebote an weiterführenden Schulen

Die ganztägigen Betreuungsangebote an Hauptschulen, Realschulen und Gymnasien sind an dem jeweiligen Bedarf der Schülerinnen und Schüler ausgerichtet. Im Regelfall wird an mindestens 4 Tagen in Räumen der Schule eine qualifizierte pädagogische Betreuung angeboten. Informationen zu ganztägigen Betreuungsangeboten finden Sie bei der jeweiligen Schule.

 

Großtagespflegestellen

Altersbereich: 0-14 Jahre

In Großtagespflege werden Kinder ab der 9.Woche bis 14 Jahren betreut. Sie findet immer in geeigneten angemieteten, nicht privat genutzten Räumlichkeiten oder in nicht privat genutztem Eigentum der Tagesbetreuungspersonen statt. Die Kinder werden in einer Gruppe von mindestens 6 bis maximal 10 Kindern von immer zwei qualifizierten Betreuungspersonen betreut. Die Zusammensetzung der festen Kindergruppe kann altersgemischt sein.

 

Heilpädagogische Tagesstätte

In Heilpädogogischen Tagesstätten werden Kinder, die Anspruch auf Eingliederungshilfe haben, heilpädagogisch und therapeutisch betreut.

 

Hort

Altersbereich:

  • Grundschulhort: 1.-4. Jahrgangsstufe 6-10 Jahre
  • Hauptschulhort: 5.-8. Jahrgangsstufe 11-14 Jahre (Ausnahme)

Horte sind Einrichtungen, die überwiegend Kinder im schulpflichtigen Alter außerhalb des Schulunterrichts bilden, erziehen und betreuen. Die altersgemischten Gruppen mit max. 25 Kindern werden in der Regel von 2 pädagogischen Fach- und Ergänzungskräften betreut. Horte sind entweder im Schulgebäude oder schulnah in eigenen Gebäuden, zum Teil auf dem Schulgelände, angesiedelt. Dies stellt eine gute Voraussetzung für die notwendige Kooperation mit der Schule dar.

 

Innovative Projektschule

Die Innovative Projektschule ist eine enge Kooperation von staatlicher Grundschule und städtischem Tagesheim. Unterrichts-, Übungs- und Freizeitangebote sind auf den Vormittag und Nachmittag verteilt.

 

Integrationshort

Altersbereich: 6-10 Jahre

Integrationshorte bilden, erziehen und betreuen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam in einer Gruppe. Grundsatz ist die Integration / Inclusion der behinderten Kinder. Integrationshort-Gruppen arbeiten mit reduzierter Kinderzahl und zusätzlichem, für die Integration qualifizierten Personal.

 

Integrationskindergarten

Altersbereich: Überwiegend 3-6 Jahre (bzw. bis zum Schuleintritt)

Integrationskindergärten bilden, erziehen und betreuen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam in einer Gruppe. Grundsatz ist die Integration / Inclusion der behinderten Kinder. Die Kindergruppen sind altersgemischt zusammengesetzt, sie bestehen aus insgesamt 15 Kindern, davon 3 - 5 Kinder mit besonderem Förderbedarf. Die Integrationsgruppe wird von mindestens drei Fachkräften betreut.

 

Integrative Kinderkrippe

Altersbereich: überwiegend 0-3 Jahre (bzw. bis Übertritt in eine Anschlusseinrichtung wie Kindergarten, Integrationskindergarten, heilpädagogische Einrichtung)

Integrative Kinderkrippen bilden, erziehen und betreuen behinderte und nichtbehinderte Kinder gemeinsam in einer Gruppe. Grundsatz ist die Integration/Inclusion der behinderten Kinder. Die Gruppe setzt sich aus 3 behinderten und 6 nichtbehinderten Kindern zusammen.

 

Integrative Kindertageseinrichtung

Altersbereich: 0-14 Jahre

Integrative Kindertageseinrichtungen sind alle Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder, die von bis zu einem Drittel, mindestens aber von drei behinderten oder von Behinderung bedrohten Kindern besucht werden.(Art. 3 Abs. 2 BayKiBiG)

 

Interkultureller Kindergarten

Altersbereich: Überwiegend 3-6 Jahre (bzw. bis zum Schuleintritt)

Interkulturelle Kindergärten bilden, erziehen und betreuen Kinder mit dem Schwerpunkt der "Pädagogik der Diversität". Kinder aus aller Welt lernen Toleranz, den Umgang mit Vielfalt und Sprachen.

 

Kindergarten

Altersbereich: Überwiegend 3-6 Jahre (bzw. bis zum Schuleintritt)

Kindergärten sind Einrichtungen im vorschulischen Bereich. Sie dienen der Bildung, Erziehung und Betreuung der Kinder vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Beginn der Schulpflicht. Die Kindergruppen sind altersgemischt zusammengesetzt und werden, abhängig von der Öffnungszeit, von 2 oder 3 pädagogischen Fach- und Ergänzungskräften betreut. Eine Gruppe besteht aus maximal 25 Kindern.

 

Kinderkrippe

Altersbereich: Überwiegend 0-3 Jahre (bzw. bis Übertritt in den Kindergarten)

Kinderkrippen sind Tageseinrichtungen für Kinder von 9 Wochen bis zum vollendeten 3. Lebensjahr. Sie haben den gesetzlichen Auftrag der Bildung, Erziehung und Betreuung. Dies erfolgt in altersgemischten Gruppen mit bis zu zwölf Plätzen durch zwei ausgebildete pädagogische Fachkräfte pro Gruppe.

 

Kinderkrippe mit Freilandgruppe

Altersbereich: 0-6 Jahre bzw. bis zum Schuleintritt

Kinderkrippen mit Freilandgruppen sind Einrichtungen, die in ihrem pädagogischen Konzept besonders die Natur- und Umweltbildung integriert haben. Das pädagogische Angebot findet für eine oder mehrere Außengruppen überwiegend im Freien statt.

 

Kindertageseinrichtung

Altersbereich: 0-14 Jahre

Kindertageseinrichtungen sind außerschulische Tageseinrichtungen zur regelmäßigen Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern. Dies sind Kinderkrippen, Kindergärten, Horte und Häuser für Kinder.

 

Kindertagesstätte

Altersbereich: 3 - 10 Jahre (bzw. Ende der Grundschulzeit)

Kindergarten und Hort in einem Haus mit gemeinsamer Leitung.

 

KinderTagesZentrum

Altersbereich:

  • 0-6 Jahre
  • 0-10 Jahre
  • 0-12 Jahre

In einem Kindertageszentrum werden Kinder verschiedener Altersgruppen in einem Haus mit gemeinsamer Leitung und in altersgemischten Gruppen betreut. Intensive, vernetzte und regional orientierte Zusammenarbeit mit sozialen Diensten des Stadtteils. Weitere Schwerpunkte: Angebot der Bildung und Beratung für Kinder und Familien aus dem Wohnumfeld, Alltags- und Sozialraumorientierung, Unterstützung von Selbsthilfe / Empowerment.

 

Kooperationseinrichtung

Altersbereich:

  • 0-6 Jahre ( bzw. bis zum Schuleintritt)
  • 0-10 Jahre (bzw. Ende der Grundschulzeit)

Kooperationseinrichtungen sind Kindertageseinrichtungen zur Betreuung, Bildung und Erziehung von Kindern im Alter von der 9. Lebenswoche bis zum Übertritt in die Schule oder dem Ende der Grundschulzeit. Kinderkrippe, Kindergarten und evtl. ein Hort werden in einem Haus mit gemeinsamer Leitung geführt.

 

Mittagsbetreuung

Die Mittagsbetreuung in privater Trägerschaft an den öffentlichen Grund-, Haupt- und Förderschulen stellt ein ergänzendes Betreuungsangebot zu Horten und Tagesheimen dar. Sie beginnt unmittelbar nach dem Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts und endet am frühen Nachmittag.

 

Rhythmisierte Ganztagsschule/ Ganztagsklasse

In der Rhythmisierten Ganztagsschule wird der Pflicht- und Wahlunterricht vom Stundenplan her so entzerrt, dass sich von Montag bis Donnerstag ein Schultag von ca. 8.00 Uhr bis 16.30 ergibt. Dabei bedeutet Rhythmisierung die bewusste methodische Abwechslung von fachlichem Unterricht und gemeinsamen vertiefenden Lern- und Übungsphasen.

 

Tagesheim

Altersbereich: Tagesheime an staatl. Grundschulen: 1.-4. Jahrgangsstufe (6-10 Jahre)

Tagesheime sind Einrichtungen für Schulkinder zur Betreuung in der unterrichtsfreien Zeit. Aufgabe des Tagesheimes ist es, einen möglichst engen pädagogischen Verbund zwischen Schule und Tagesheim im Sinn einer Ganztagsschule anzustreben. Diese Erziehungsaufgabe wird von hauptamtlichen Erziehungskräften und Lehrkräften im Nebenamt gemeinsam geleistet. Die Gruppen im Tagesheim sind, im Gegensatz zu Hortgruppen, in der Regel nach Jahrgangsstufen gegliedert. Die Gruppenstärke in Tagesheimen soll 25 Kinder nicht überschreiten. Die Lerngemeinschaften der Klassen sollen zu Arbeits- und Spielgemeinschaften in kleineren und größeren, auch altersgemischten Gruppen, erweitert werden.

Eine besondere Form des Tagesheimes wird im Grundschulbereich in der Innovativen Projektschule erprobt. Unterrichts- Übungs- und Freizeitangebote sind im Sinne einer rhythmisierten Ganztagsschule auf den Vormittag und Nachmittag verteilt.