Fördervoraussetzungen

Freie Träger müssen bestimmte Rahmenbedingungen für Ihre Kindertageseinrichtung einhalten, um an der Münchner Förderformel teilzunehmen.

Elternentgelte

Um an der Münchner Förderformel teilzunehmen, müssen freigemeinnützige und sonstige Träger nach dem Einkommen gestaffelte Gebühren erheben. Diese dürfen eine Höchstgrenzen nicht überschreiten. Zudem müssen die Elternentgelte im Internet veröffentlicht sein.

Veröffentlichung

In Publikationen wie Plakaten, Programmheften und Einladungskarten sowie im Internet ist die Förderung durch die Landeshauptstadt München an der Münchner Förderformel zu kennzeichnen. Nach dem Schriftzug "Gefördert durch" ist das Logo des Referats für Bildung und Sport in den Größen 12, 18, 24 oder 36 pt zu verwenden.

Standort und Öffnungszeiten

Die Kindertageseinrichtung muss sich im Münchner Stadtgebiet befinden und mindestens vier Tage und 20 Stunden in der Woche geöffnet sein. Einrichtungen in Brennpunktvierteln können über den Faktor "e-standort" besonders gefördert werden. Auch für zusätzliche Öffnungstage gibt es über den Faktor "e-öff" erhöhte Fördersätze.

Platzvergabe

Die Teilnahme am Online-Anmeldeverfahren des kita finder + ist verpflichtend. Einrichtungen müssen zudem unbelegte Plätze an Kinder mit Bedarfsmeldung vergeben. Über die Verteilung wird in sogenannten Versorgungsrunden entschieden. Sofern darüber hinaus Kontingentplätze bereitgestellt werden, wird der Faktor kfkont in die Berechnung der Förderung aufgenommen.

Betriebserlaubnis

Die Einrichtung muss eine Betriebserlaubnis nachweisen. Diese ist vor der Eröffnung einer Kindertageseinrichtung grundsätzlich zu beantragen. Zur Förderung ist außerdem eine Anerkennung des Bedarfs notwendig. Das Ergebnis Ihrer Bedarfsanfrage sollten Sie bei der Beantragung der Gründung mit Leistungen aus der Münchner Förderformel gleich mit einreichen.

Firmenkooperation

Bitte beachten Sie auch die Regelungen zur Verhandlungen mit Unternehmen zur Vergabe von Belegrechten, zum Beispiel Vorhalteleistungen für Plätze, die die Mitarbeiter*innen der Unternehmen belegen können.

Fördervoraussetzungen im Überblick

Freie Träger müssen bestimmte Rahmenbedingungen einhalten, um an der Münchner Förderformel teilzunehmen. Diese basieren auf den Fördervoraussetzungen für Kindertageseinrichtungen nach Artikel 19 des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG). Für die Münchner Förderformel definiert die Zuschussrichtlinie die Vorschriften im Detail.

Personalvergütung

Die in der Kindertageseinrichtung eingesetzten fest angestellten Beschäftigten dürfen nicht besser gestellt sein als vergleichbare Beschäftigte der Landeshauptstadt München. Höhere Entgelte als nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), sowie sonstige über- und außertarifliche Leistungen dürfen nicht gewährt werden. Es sei denn, diese entstehen auch für vergleichbare Beschäftigungsverhältnisse bei der Landeshauptstadt München. Ein Beispiel hierfür ist die Arbeitsmarktzulage.

Anstellungsschlüssel

Im jährlichen Durchschnitt ist ein Anstellungsschlüssel in der Einrichtung vorzuweisen, der grundsätzlich 0,5 besser ist als der jeweils gültige Mindestanstellungsschlüssel nach §17 AVBayKiBiG. Hierbei sind Kurzzeit- und Ferienbuchungen zu berücksichtigen. Ein Anstellungsschlüssel im jährlichen Durchschnitt von derzeit mindestens 1 zu 10,5 ist zu garantieren.

Pädagogische Konzeption

Die pädagogische Konzeption muss den Qualitätskriterien des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) entsprechen und im Internet veröffentlicht sein.

  • Referat für Bildung und Sport

    Geschäftsbereich KITA
    Geschäftsstelle
    Zuschuss

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