Die Bußgeldstelle des Referats für Bildung und Sport ahndet Verstöße gegen das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG), z. B.

  • unerlaubtes Fernbleiben vom Unterricht und von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen ("Schwänzen")
  • unterlassene Sorge für den Schulbesuch durch Erziehungsberechtigte
  • unterlassenes Anmelden von Schulpflichtigen an Pflichtschulen

Bitte setzen Sie sich bei Schulversäumnissen mit der Klassenleitung, der Beratungslehrkraft, der Vertrauenslehrkraft, der Schulsozialpädagogin bzw. dem Schulsozialpädagogen oder der Schulleitung Ihrer Schule in Verbindung.

 

Kontakt

Landeshauptstadt München

Referat für Bildung und Sport

Amt für Ausbildungsförderung, Bußgeldstelle

Neuhauser Straße 39
80331 München

Öffnungszeiten

Mo. - Fr., 09.30 Uhr - 12 Uhr
Mo. - Do., 14 Uhr - 15 Uhr