Genaue Angaben über die Berufsoberschulen in München, ihr Schulprofil und Bildungsangebot finden Sie im Verzeichnis der Berufsoberschulen.
An den Berufsoberschulen kann die Aufnahme in die Vorklasse, die Vorstufe, die 12. Klasse und die 13. Klasse erfolgen. Zu den Unterrichtsinhalten und dem Adressatenkreis sowie den Aufnahmevoraussetzungen der Vorklasse und des Vorkurses beachten Sie bitte die Informationen bei den jeweiligen Berufsoberschulen.
Die notwendige schulische Vorbildung besitzt, wer den mittleren Schulabschluss nachweisen kann. Zeugnisse staatlich nicht anerkannter privater Schulen sind keine ausreichenden Vorbildungsnachweise.
Die notwendige berufliche Vorbildung besitzt, wer
Wenn Sie Ihre Schul- und Berufsausbildung im Ausland erworben haben, müssen Sie ihre Zeugnisse offiziell anerkennen lassen. Dafür zuständig ist die Zeugnisanerkennungsstelle des Freistaates Bayern.
Die Ausbildungszeit muss ohne Wiederholungen oder Verlängerungen insgesamt mindestens 11 Jahre betragen; Zeiten entsprechender Berufstätigkeiten nach Abschluss der Berufsausbildung werden angerechnet.
Die berufliche Vorbildung muss der Ausbildungsrichtung der ausgewählten Schule entsprechen. In eine der beruflichen Vorbildung nicht entsprechende Ausbildungsrichtung kann nur aufgenommen werden, wer zusätzlich eine für die angestrebte Ausbildungsrichtung einschlägige Berufstätigkeit oder das erfolgreiche Durchlaufen einer einschlägigen fachpraktischen Ausbildung der Fachoberschule nachweist; die Berufstätigkeit muss bei Vollzeitbeschäftigung ein Jahr, bei Teilzeitbeschäftigung einen entsprechend längeren Zeitraum umfassen. In Zweifelsfällen hinsichtlich der Berufsausbildung, der Berufserfahrung und der Berufstätigkeit oder ihrer Zuordnung zu einer Ausbildungsrichtung entscheidet der Ministerialbeauftragte.
Darüber hinaus muss die Eignung für den Bildungsgang der Berufsoberschule nachgewiesen werden.
Sie ist gegeben
Unbeschadet anderer Bestimmungen darf nicht aufgenommen werden, wer
Der Ministerialbeauftragte kann in begründeten Fällen eine Ausnahme gewähren.
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 13 der Berufsoberschule setzt neben diesen Voraussetzungen den Nachweis einer uneingeschränkten Fachhochschulreife voraus.
Zusätzlich zu diesen Aufnahmebedingungen in die Berufsoberschule gibt es seit dem Schuljahr 2003/2004 an der Städtischen Berufsoberschule für Wirtschaft eine Zulassungsbeschränkung, die in einer Satzung festgelegt ist. Über das Auswahlverfahren hinsichtlich der 12. sowie der 13. Klasse auf Grund dieser Satzung informieren Sie sich bitte auf der Homepage der Schule.
Der einjährige Vorkurs der Berufsoberschule dient der Auffrischung von Kenntnissen und Fertigkeiten, die in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik durch den mittleren Schulabschluss erlangt wurden; er kann auch halbjährig geführt werden. In den Vorkurs kann auch aufgenommen werden, wer sich im letzten Jahr der Berufsausbildung oder der Berufserfahrung befindet. Auf die berufsspezifische Zuordnung zu einer Ausbildungsrichtung kann im Einzelfall verzichtet werden.
Die Aufnahme in die Vorklasse der Berufsoberschule setzt den Nachweis eines mittleren Schulabschlusses durch das Zeugnis über den qualifizierenden beruflichen Bildungsabschluss, das Abschlusszeugnis der Berufsschule oder das Abschlusszeugnis der Berufsfachschule und die notwendige und entsprechende berufliche Vorbildung voraus. In die Vorklasse kann auch aufgenommen werden, wer einen mittleren Schulabschluss durch das Abschlusszeugnis der 10. Klasse der Hauptschule oder ohne das Fach Mathematik durch das Abschlusszeugnis der Wirtschaftsschule nachweist und die notwendige und entsprechende berufliche Vorbildung besitzt. Ein mittlerer Schulabschluss, der durch das Abschlusszeugnis der Realschule, der Wirtschaftsschule mit dem Fach Mathematik oder durch die Erlaubnis zum Vorrücken in die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums nachgewiesen wird, darf nicht vorliegen - die Schulleiterin oder der Schulleiter kann aber in besonderen Fällen Ausnahmen zulassen.
Wer eine erfolgreiche Berufsausbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss besitzt, wird in die Vorklasse der Berufsoberschule aufgenommen, wenn er in einer Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik einen Notendurchschnitt von mindestens 3,7 erzielt, wobei keine Note schlechter als 4 sein darf.
Die endgültige Aufnahme ist abhängig vom Bestehen der Probezeit. In der Probezeit wird festgestellt, ob der Schüler den Anforderungen der Berufsoberschule gewachsen ist. Wer in allen Pflichtfächern im Jahreszeugnis der Vorklasse oder des Vorkurses der Berufsoberschule mindestens die Note 3 (mindestens 7 Punkte) erzielt hat, unterliegt bei unmittelbar fortgesetztem Schulbesuch nicht der Probezeit. Die Probezeit dauert in der Berufsoberschule bis zum 15. Dezember. In der Teilzeitform der Berufsoberschule dauert die Probezeit bis zum Ende des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 12/1.
Die Probezeit ist nicht bestanden, wenn bei einer Gesamtwürdigung der Leistungen nicht damit gerechnet werden kann, dass das Ziel der Jahrgangsstufe erreicht wird. Dies ist in der Regel der Fall, wenn die Leistungen am Ende der Probezeit in einem Pflichtfach mit der Note 6 (0 Punkte) oder in zwei Pflichtfächern mit der Note 5 (1 bis 3 Punkte) oder schlechter zu bewerten sind und keine Umstände vorliegen, die bessere Leistungen wahrscheinlich machen.
Endet nach bestandener Probezeit das Schulverhältnis oder wechselt die Schülerin oder der Schüler die Ausbildungsrichtung, finden bei einem Wiedereintritt die Probezeitbestimmungen erneut Anwendung.
Folgende Unterlagen müssen Sie fristgerecht und vollständig an der städt. Berufsoberschule München, AR Wirtschaft oder AR Sozialwesen einreichen. Wir empfehlen Ihnen, sich persönlich an der Schule anzumelden (Anmeldebogen), da dann Fragen an Ort und Stelle beantwortet werden können.
Gefaxte Unterlagen werden nicht akzeptiert.
Die Anmeldungen für den Eintritt in die Berufsoberschulen zum Schuljahr 2012/2013 werden von Montag bis Freitag in der Zeit vom 05.03. bis 16.03.2012 entgegengenommen.
Die Informationsabende an den Schulen finden an folgenden Tagen statt:
Städt. Berufsoberschule - Ausbildungsrichtung Wirtschaft
Heidemannstr. 164 c
Montag, 05.12.2011, 18 Uhr
Donnerstag, 26.01.2012, 18 Uhr
Dienstag, 28.02.2012, 18 Uhr
Städt. Berufsoberschule - Ausbildungsrichtung Sozialwesen
Brienner Str. 37
Donnerstag, 19.01.2012, 18 Uhr
Dienstag, 31.01.2012, 18 Uhr
Dienstag, 28.02.2012, 18.00 Uhr (für Bewerberinnen und Bewerber der Vorklasse)
Staatliche Berufsoberschule - Ausbildungsrichtung Technik
Orleansstr. 44
Samstag, 21.01.2012, 9.30 - 13.00 Uhr (einmalig um 10 Uhr allgemeiner Informationsvortrag)
Staatliche Berufsoberschule - Ausbildungsrichtung Wirtschaft
Lindwurmstr. 90
Montag, 06.02.2012, 18.00 Uhr