Heilpraktiker

Wer im Stadtgebiet München berufsmäßig die Heilkunde allgemein beziehungsweise die Psychotherapie / Physiotherapie speziell ausüben möchte, jedoch
 

  • als Arzt, beziehungsweise Psychologischer Psychotherapeut oder Facharzt für Psychotherapie / Psychiatrie nicht die deutsche Approbation (Bestallung) hat
  • und keine Heilpraktikererlaubnis besitzt

muss bei der Landeshauptstadt München - Referat für Gesundheit und Umwelt - den Antrag auf Erteilung der jeweiligen Erlaubnis stellen und sich hier der jeweiligen vorgeschriebenen Überprüfung unterziehen.

Die einzelnen Informationen entnehmen Sie bitte aus den jeweiligen Merkblättern.

 
 

Die Anträge gelten für Personen, die mit Hauptwohnsitz in München gemeldet sind oder sich erstmalig in München niederlassen (Meldepflicht nach GDVG).

Die Anträge sind unteschrieben mit allen dazu erforderlichen Unterlagen beim Referat für Gesundheit und Umwelt einzureichen (Kontakt siehe unten).

Bitte überprüfen Sie die Unterlagen auf Vollständigkeit!

Eine Online-Antragsannahme ist uns leider bis auf weiteres (noch) nicht möglich. Gleichfalls bitten wir von einer Versendung des (am Computer ausgefüllten) Antragsformulars an uns per eMail abzusehen, da eine Antragsbearbeitung bei fehlender Unterschrift nicht möglich ist und die Rechtsgültigkeit nicht eigenhändig gegebener Unterschriften (Computer-Faksimile usw.) nach wie vor - mit Ausnahme von Fernkopien (Fax) - nicht abschließend anerkannt ist.

Persönliche Vorsprachen sind zu unseren Öffnungszeiten möglich!

 

Weitere Infos zum Thema

 

Kontakt

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Landeshauptstadt München

Referat für Gesundheit und Umwelt

Steuerungsunterstützung Kreisverwaltungsaufgaben

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Dachauer Straße 90
80335 München

Raum 438 (Antragsannahme)

Tel.: 089 233-96300
Fax: 089 233-37749

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
09.00 – 11.30 Uhr
13.00 – 15.00 Uhr

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Der Zugang ist barrierefrei