Entwurf des Lärmaktionsplans für München nach BImSchG §§ 47 a-f
§§ 47 a-f BImSchG verpflichtet die Landeshauptstadt München einen Lärmaktionsplan, mit dem Umgebungslärm verhindert, vorgebeugt oder gemindert werden soll, der Öffentlichkeit vorzulegen und alle 5 Jahre fortzuschreiben. Ende 2007 wurden Lärmkarten veröffentlicht, 2010 fanden Bürgerforen statt. Nun liegt der Entwurf zum Lärmaktionsplan vor
§ 47 d Abs. 3 BImSchG sieht die Anhörung der Öffentlichkeit zu den Vorschlägen für die Lärmaktionsplanung vor. Die Öffentlichkeit muss die Möglichkeit erhalten, rechtzeitig und effektiv an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitwirken zu können. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind zu berücksichtigen, und die Öffentlichkeit ist über die getroffenen Entscheidungen zu unterrichten.
In der im Zeitraum vom 15. Juli 2010 bis 12. Oktober 2010 durchgeführten Öffentlichkeitsphase mit Bürgerforen, Online-Umfrage etc. konnten die Bürgerinnen und Bürger ihre Vorschläge zur Lärmminderung in den vorher festgelegten 24 Untersuchungsgebieten einbringen. Diese Vorschläge wurden von den Fachdienststellen bewertet und alle im Entwurf des Lärmaktionsplans für München dargelegt. Dieser Entwurf wurde am 25. April 2012 in der Vollversammlung des Stadtrats der Landeshauptstadt München zur Kenntnis genommen und wird dem weiteren Verfahren zu Grunde gelegt. Der Entwurf des Lärmaktionsplans sah von Seiten der Verwaltung Maßnahmen wie z.B. den Einbau von lärmmindernden Fahrbahnbelägen, Schallschutzfenstern und die Überprüfung der Einführung von Tempo 30 auf ausgewählten Streckenabschnitten vor. Die Vorschläge wurden, bis auf den der Überprüfung der Einführung von Tempo 30, übernommen. Nun wird im Rahmen einer öffentlichen Auslegung den Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit gegeben, sich zu den Maßnahmenbewertungen (keine neuen Maßnahmenvorschläge!) im Entwurf des Lärmaktionsplans zu äußern.
Der Entwurf des Lärmaktionsplans für München liegt von Freitag, 18. Mai 2012, bis einschließlich Montag, 18. Juni 2012, zur Einsicht beim Referat für Gesundheit und Umwelt in der Bayerstraße 28 a, 80335 München, Foyer im 3. OG, während folgender Zeiten aus:
Montag bis Mittwoch: 9 Uhr bis 15 Uhr
Donnerstag: 9 Uhr bis 18 Uhr
Freitag: 9 Uhr bis 12.30 Uhr
Zudem kann der Entwurf des Lärmaktionsplans auf der Internetseite der Landeshauptstadt München eingesehen werden.
Anregungen und Hinweise können bis eine Woche nach Ende der Auslegungsfrist, also bis einschließlich Montag 25. Juni 2012, schriftlich (formlos per Brief oder E-Mail) eingereicht werden.
Referat für Gesundheit und Umwelt
Sachgebiet UW 12
Bayerstraße 28 a
80335 München
E-Mail: laermaktionsplan.rgu@muenchen.de
Im Anschluss an die Auslegung werden die Anregungen und Hinweise durch die Fachdienststellen bewertet. Anschließend wird der endgültige Lärmaktionsplan für München erstellt. Es ist vorgesehen, dass der Lärmaktionsplan Ende 2012 von der Vollversammlung des Stadtrats beschlossen wird.